W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Verzögerung des Einzugstermins bereits vor Baubeginn


Erstellt am: 15.03.22 16:47

HnghusBY15.03.22 19:41
WilderSueden schrieb:

Ich würde nicht gleich mit dem Anwalt kommen. Letztendlich willst du noch einiges vom GU und da würde ich erst einmal reden und dann die Geschütze auffahren. Rechtsberatung ist absolut OK, aber den Anwalt schickst du erst wenn es da wirklich Probleme gibt

Absolut, ich werde mich nur beraten lassen. Rechtlich hat der Brief auf den Vertrag denke ich keine Auswirkung, ist eben nur doof wenn ich jetzt nicht reagiere und die erst vier Monate vor vertraglichem Termin anfangen zu bauen. Dann habe ich das Problem im Nachhinein.
11ant15.03.22 20:38
Myrna_Loy schrieb:

Muss sich ja nicht auf Corona beziehen. Das ukrainische Abenteuer des WP hat die Handelsströme nicht unwesentlich verkompliziert.
Nun ja, nach Ostern kommt Pfingsten, ... - wer einen Grund sucht, auf das Unwissen des Kunden betreffend der "höheren Gewalt" zu spekulieren oder sonstwegen später anzufangen, der findet ihn. Das besang Otto Reutter in "der gewissenhafte Maurer" bereits 1920.
Yaso2.015.03.22 20:58
HnghusBY schrieb:

Habt ihr aktuell auch Terminprobleme/Verzug beim Bau?

In unserem Vertrag von Nov. 2020 stand auch, dass Pandemiebedingte Verzögerungen nicht zur Bauzeit gerechnet werden.

Baubeginn bei uns war August 21, geplante Abnahme 8.4.22 (vertraglich festgehalten ist die Übergabe zum 11.5.)

Wir bauen Massiv und was das Material angeht, hatten wir null Probleme. Alles war da und teilweise lag das Material schon da, aber die Handwerker waren zu beschäftigt (beim Dach decken z. B.).

Aktuell hatten 2 Dinge Verzögerungen (Verspätung von Einbau des Wasser- und E-Zähler und 3 Tage Ausfall des Bautrockners) aber ob die auch dazu führen, dass der Übergabetermin nicht gehalten werden kann… Bisher haben wir keine Info in die Richtung bekommen.
HnghusBY15.03.22 21:04
Yaso2.0 schrieb:

In unserem Vertrag von Nov. 2020 stand auch, dass Pandemiebedingte Verzögerungen nicht zur Bauzeit gerechnet werden.

Baubeginn bei uns war August 21, geplante Abnahme 8.4.22 (vertraglich festgehalten ist die Übergabe zum 11.5.)

Wir bauen Massiv und was das Material angeht, hatten wir null Probleme. Alles war da und teilweise lag das Material schon da, aber die Handwerker waren zu beschäftigt (beim Dach decken z. B.).

Aktuell hatten 2 Dinge Verzögerungen (Verspätung von Einbau des Wasser- und E-Zähler und 3 Tage Ausfall des Bautrockners) aber ob die auch dazu führen, dass der Übergabetermin nicht gehalten werden kann… Bisher haben wir keine Info in die Richtung bekommen.

Klingt ja ganz reibungslos, danke für die Rückmeldung und vor allem weiterhin alles Gute für die letzten Monate!
Yaso2.015.03.22 21:11
HnghusBY schrieb:

Klingt ja ganz reibungslos, danke für die Rückmeldung und vor allem weiterhin alles Gute für die letzten Monate!

bis auf Kleinigkeiten lief es irgendwie schon erschreckend gut… 😀
Joedreck16.03.22 05:48
Ich würde auf jeden Fall vorher den Anwalt konsultieren. Das Schreiben kann nämlich durchaus Auswirkungen haben. Nämlich, dass der AN rechtzeitig auf den Verzug aufmerksam gemacht hat und dadurch aus den Verpflichtungen dahingehend raus ist. Insbesondere, da er von höherer Gewalt spricht, liegt das Verschulden dann nicht bei ihm.
Also Anwalt aufsuchen und ein Schriftstück fertig machen.
Den AN anrufen und das Gespräch suchen. Ist dieser nicht einverstanden mit dem Setzen eines akzeptablen Übergabetermins, das Schreiben form- und fristgerecht absenden.
vertraganwalt