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ᐅ Verzögerung des Einzugstermins bereits vor Baubeginn


Erstellt am: 15.03.22 16:47

HnghusBY16.03.22 20:06
gutentag schrieb:

Sorry

da habe ich wohl etwas falsch verstanden.

Wollte Dich nur sensibilisieren, was noch kommen kann. Was meinst was hier schon gefragt wurde.

Ist das eine Abkuerzung fuer Hanghaus in Bayern? Da bin ich mal gespannt. So etwas interessiert mich.
Kein Problem, Missverständnisse passieren.
Bei der Abkürzung könntest du recht haben 😉
11ant16.03.22 23:48
HnghusBY schrieb:

Was meinst du mit Fertigstellungsgarantie diskret prüfen? Ich gehe jetzt nicht vom schlimmsten Fall aus und wenn, dann kann ich jetzt aktuell sowieso nichts tun. Sollte der Fall eintreten wird es sowieso unangenehm.
Na, genau darum geht es. Wenn ein Auftragnehmer in solcher Weise vorfühlt, wie gelassen seine Auftraggeber auf Turbulenzen bei der Abwicklung der Ausführung reagieren, dann würde ich nervös nochmal ganz genau wissen wollen, wie sicher er den Auftrag wird erfüllen können. Wie reißfest seine Fertigstellungsbürgschaft ist, kann hier wichtig werden. Mit "diskret" meine ich, darauf zu achten, daß das Prüfen nicht selbst zur Zündschnur einer Insolvenz wird.
HnghusBY18.03.22 12:28
Kurzes Update:

Der Anwalt sagt das gleiche wie ich und einige hier auch. Höhere Gewalt sieht er bei Corona nicht mehr, wir sollen schriftlich klar widersprechen und den Verzug nicht hinnehmen, zugleich auf die Vertragsstrafe hinweisen. Außerdem sollen wir anbringen, was uns bei Verzug belastet, z.B. Bereitstellungszins etc.

Telefonat mit Geschäftsführer war sehr angenehm, ich kann die Situation um Stahlmangel etc. verstehen, es kann auch sein, dass unser Bauvorhaben nicht von Verzögerungen betroffen sein wird. Der Brief war wohl eine Reaktion um sich vermeintlich "rechtlich" abzusichern. Ein anderer Bauherr hat wohl ziemlich Stress gemacht weil die Baustelle nicht fertig wurde. Der Preis bleibt natürlich und mir wurde versichert, dass man alles Mögliche tun würde.

Jetzt heißt es abwarten wann es tatsächlich los geht. Wichtig ist, dass wir unseren Standpunkt klar und schriftlich geäußert haben. Laut Anwalt lässt sich durch das Schreiben des GU das vertraglich festgehaltene Datum nicht so einfach aushebeln.
tomtom7918.03.22 13:57
HnghusBY schrieb:

Der Brief war wohl eine Reaktion um sich vermeintlich "rechtlich" abzusichern.
Der Brief war eher zum ausloten wer sich auf der Nase rumtanzen lässt.
anwaltschriftlichverzug