Vertraglich zugesicherter Bauleiter wird nicht von Baufirma gestellt

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Arauki11

Ich denke ebenso, dass die Baufirma dieses Risiko selbst hätte einschätzen müssen. Nun ist es ja nicht unmöglich, diesen Bauleuter einzusetzen, lediglich umständlicher und/oder teurer aber nicht unmöglich für sie. Das wiederum kann ja aber nicht Problem der Bauherrn sein.
Ein klarer Fall von "Recht haben - Recht kriegen".
Den Bauleiter kann man letztlich nicht auf die Baustelle zwingen, vlt. mag er das selbst wg. seines Umzuges nicht mehr machen. Den gesamten Hausbauauftrag zu kündigen wird wohl auch keine Option sein und ein "erzwungener" Bauleiter macht dem dann vlt. auch nicht viel Spaß........
Eine Summe auszuhandeln wird wohl schwierig vlt. können sie Euch im direkten Gespräch verstehen und werfen Euch an anderer Stelle irgendein Steinchen in den Garten.
Was sagt die Firma selbst denn zu diesem offenbar nichteinzuhaltenden Vertragsbestandteil bzw. wie sie mit dieser teilw. Nichteinhaltung umgehen möchte ?
 
11ant

11ant

Nun haben wir die Auftragsbestätigung der Baufirma bekommen und einen Tag später den Anruf, dass es nicht möglich ist den gewünschten Bauleiter zu bekommen, da der mittlerweile seinen Lebensmittelpunkt im bayrischen hat und damit 5h zu uns fahren müsste. Es gibt aber 2 Alternativen in unserem Gebiet.
Welche zwei Alternativen: zwei gute baubegleitende Sachverständige oder zwei andere GU ?
Der Bauleiter ist ein Mitarbeiter des Unternehmens. Der wäre mir im Zweifel egal, weil er eh nur ein Handlanger ist.
Auch ein noch so hoch gelobter Auftragnehmer"bauleiter" kann einen Bauleiter ohne Anführungszeichen nicht ersetzen. Ich nähme mir immer einen eigenen Bauleiter und würde mir den "Bauleiter" weitgehend egal sein lassen.
 
M

MachsSelbst

Auch wenn man Sinn und Zweck in Frage stellen kann, sich auf diesen einen Mann zu versteifen. Sofern der Bauleiter bei der Baufirma angestellt ist oder zumindest einen großen Teil seiner Aufträge von dort bekommt, kann man ihn selbstverständlich "zwingen".
Der Arbeitgeber kann das anordnen und der Arbeitnehmer hat dem Folge zu leisten.
Ein, zweimal im Monat eine Nacht im Hotel zu schlafen, statt daheim, ist wohl zumutbar.

Wie schon gesagt, die höheren Kosten für das Unternehmen spielen dabei keine Rolle.

Eine ganz andere Sache ist die zwischenmenschliche Ebene. Und auf dieser macht es keinen Sinn einen genervten Bauleiter zu haben, der entfernungsbedingt nur alle paar Wochen vorbeischauen kann und sich direkt vor Bau schon als Erbsenzähler mit der Baufirma anzulegen.

Zumal eure Bekannten vermutlich Laien sind und keinen eigenen Sachverständigen hatten? Und selbst wenn...
Dann wisst ihr ja gar nicht, ob der Bauleiter wirklich gut ist oder eure Bekannten einfach nur Glück mit den Handwerkern hatten.
 
11ant

11ant

Ein, zweimal im Monat eine Nacht im Hotel zu schlafen, statt daheim, ist wohl zumutbar.
Guter Witz. Zusätzlich auch noch nur auf stippvisite ist selbst ein Anführungszeichenbauleiter eine nochmals vernachlässigbarere Größe.
Zumal eure Bekannten vermutlich Laien sind und keinen eigenen Sachverständigen hatten? Und selbst wenn...
Dann wisst ihr ja gar nicht, ob der Bauleiter wirklich gut ist oder eure Bekannten einfach nur Glück mit den Handwerkern hatten.
So isses. Frei nach Mel Brooks in Spaceballs: "vergeßt den Anführungszeichenbauleiter ..." !
 
Y

ypg

Wie man mit diesem Vertragsbruch umzugehen hat (wenn es denn überhaupt einer ist) bzw. was Euch oder dem GU zumutbar ist, da halte ich mich raus.
Ist denn die Vertragsunterschrift schon etwas her, dass der Herr in der Zwischenzeit versetzt wurde?

Ich finde die Prioritätenlage allerdings schon sehr merkwürdig.
Ein wichtiger Aspekt dabei war, den selben Bauleiter zu bekommen, wie unsere Bekannten von denen wir die Empfehlung haben, da er in den höchsten Tönen gelobt wurde.
Man schaue bei einem Unternehmen auf Seriösität und Leistung, dann natürlich auf Vertrauen, welches sich durch weitere Faktoren aufbaut und setzt. Dann sind gesunde Bilanzen und saubere Baustellen nicht zu verachten.
Mitarbeiter, auch Bauleiter werden oft ausgetauscht. Meist ist ja jeder ersetzbar. Dann kommt die Sympathie dazu, dass der eine mit dem und der andere eher mit dem anderen kann.
Mir war der Bauleiter relativ egal: die Logistik wurde von weiter oben betrieben, das Haus haben andere, also die Handwerker gebaut. Ich sag mal so: unser Bauleiter war anders als wir, hatte kein Humor und .. wat solls: wir haben dennoch ein schönes Haus gebaut. Zu der Zeit hatte eine andere Firma, also Heinz von Heiden, sehr große Probleme, seine Bauleiter zu halten. Das mag an der Heinz von Heiden-Philosophie liegen. Unsere Nachbarn haben geschimpft, nicht alles ist rund gelaufen. Aber auch sie wohnen jetzt in schönen Häusern trotz mehrfachen Bauleiterwechsel.

Ob man nun der Schwärmerei von Freunden so viel beimessen muss, dass man dem mehr Wert zuspricht als andere Gründe, mit dem Unternehmen zu bauen, sehe ich jetzt nicht. Und wie @nordanney schon sagt: letztendlich zahlt das Unternehmen das Gehalt des Bauleiters, nicht ihr.
Ich muss jetzt echt mal überlegen, was unser Bauleiter hätte machen müssen, dass er von uns „in den höchsten Tönen“ gelobt hätte worden wäre!?! Bei uns waren das eher die Handwerker, die kreative Details und nicht beauftragte Wünsche ausgeführt haben.
Ich würde mir an Eurer Stelle Euren Unmut sowie Forderung überdenken., ob das so gerechtfertigt ist.
 
11ant

11ant

Wie man mit diesem Vertragsbruch umzugehen hat (wenn es denn überhaupt einer ist) bzw. was Euch oder dem GU zumutbar ist, da halte ich mich raus.
Ein Jurist - den zu konsultieren ich hier allerdings für Quatsch hielte - würde wohl von Hauptsache, Nebensache, Verhältnismäßigkeit und ggf. auch objektiver Unmöglichkeit sprechen und darauf hinweisen, daß das Haus schon zwei Jahre bezogen sein könnte, ehe man in dritter Instanz die Ableitung eines Widerrufes oder Sonderkündigungsrechtes aus der Enttäuschung geklärt hätte. Ich verstehe diese Enttäuschung, sehe darin jedoch auch eine Emotionalität, die in einer Wertanlage nichts zu suchen hat.

Der Anführungszeichenbauleiter kann so wenig schaden wie nützen. Daß er im Preis "enthalten" ist, macht den Kohl nicht fett. Sucht Euch einen baubegleitenden Sachverständigen, der sich in jedem Fall empfiehlt und wenn er gut ist auch bezahlt macht. Für den Formularaspekt genügt der Auftragnehmerbauleiter, und für alle anderen Aufgaben hat er keine Relevanz, wenn man einen baubegleitenden Sachverständigen beizieht.
 
Zuletzt aktualisiert 29.07.2025
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