Vertrag zwischen Bauherr und Architekt

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S

Stefanoi

Hallo zusammen,

was muss unbedingt in einem Vertrag zwischen Bauherren ( Ich ) und Architekt ( Bauplanung / Bauauschreibung / Bauüberwachung / bis fertigstellung) drin stehen.

Gibt es da Passagen auf die man unbedingt achgeben muss ?

Kann eine Baufertigstellungs Frist miteingetragen werden.

Was ist wichtig ?

Freue mich über jede Antwort bzw. Hilfestellung.
 
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E

E.Curb

Moin,
Du kannst in Deinen Vertrag natürlich reinschreiben, was Du willst. Ich würde mich auf eine Fertigstellungsfrist nicht einlassen. Diese Fristen kannst Du mit den einzelnen Gewerken vereinbaren. Bei Planungsaufgaben halte ich das für schwierig.
Der Architekt ist auch auf die Mitarbeit des Bauherren angewiesen so wie auf die Mitarbeit von Fachplanern usw. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass man da leicht mal zeitliche Probleme bekommt. Planung ist halb fertig, da fällt dem BH ein, das er doch alles anders haben will. Und was dann ?

Was Du aber machen solltest ist, den Architekten erstmal für Leistungsphase 1-4 beauftragen und sehen, ob ihr beiden zurecht kommt. Wenn ja dann den Rest beauftragen

Gruß
 
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S

Stefanoi

Ja das haben wir auch --> leider bis jetzt ohne Vertrag ? is das normal ?

wenn wir schon dabei sind .. ist LPH1-4 kosten 8000 € ( 80% ) normal ?

das is die letzte Rechnung was wir bekommen haben

Gruss
 
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E

E.Curb

Hi,
kann man ohne weitere Kenntnisse des Objektes nicht pauschal sagen.
Hast Du keine nachvollziehbare Rechnung bekommen?
 
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Zuletzt aktualisiert 19.07.2025
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