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ᐅ Verkauf an zwei Käufer, wer übernimmt Vermessungskosten?


Erstellt am: 14.10.22 13:38

W
wobbbel
14.10.22 13:38
Hallo zusammen,
ich habe wenig Erfahrung mit solchen Angelegenheiten und hoffe hier auf kompetente Leute zu finden die mir mit dieser vermutlich einfachen Frage helfen können!

Also, ich habe eine Fläche von 6000qm, aus einer noch größeren, die ich verkaufen möchte.
Diese soll zum Großteil nämlich 5750qm an eine Grundstücksverwertungsgesellschaft gehen.
250qm der Fläche sind von einem Nachbarn gepachtet und als Garten genutzt.

Der Hauptkäufer wird natürlich sein zukünftiges Grundstück vermessen lassen. Er trägt auch die Kosten für Vermessung und Grundbuchamt etc.
Jetzt ist meine Frage die folgende:
Wenn die Teilfläche von 5750qm vermessen ist, ist damit dann automatisch auch der Pachtgarten (250qm) ausgemessen und kann grundbuchamtlich umgeschrieben werden?
Oder muss man für diesen zweiten Verkauf eine eigene Vermessung veranlassen??
Die Grenzpunkte stehen ja eigentlich dann fest oder nicht?

Im Anhang habe ich einen schnelle Skizze eingefügt um die Sache etwas anschaulicher zu machen.

Danke für jede Hilfe!

Grundstücksplan: links 5750 qm, rechts 250 qm Pachtgarten, kleines Haus der Anwohner.
H
HilfeHilfe
15.10.22 06:51
Hi soll der Garten bei Dir im Bestand bleiben oder mitverkauft werden ?

Wird es mitverkauft und weiterverpachtet trägt es der Käufer. Wenn es bei Dir im Bestand belibt muss ja nichts mehr vermessen werden
Y
ypg
15.10.22 09:06
wobbbel schrieb:

Wenn die Teilfläche von 5750qm vermessen ist, ist damit dann automatisch auch der Pachtgarten (250qm) ausgemessen und kann grundbuchamtlich umgeschrieben werden?
Bei Pacht bleibt doch der Garten in Deinem Eigentum…
wobbbel schrieb:

Oder muss man für diesen zweiten Verkauf eine eigene Vermessung veranlassen??
… oder willst Du ihn auch verkaufen? Dann muss das Teil auch vermessen werden. Allerdings: wer kann was mit 250 qm anfangen? Für Bauland recht klein, da lohnen sich ja die Vermessungskosten gar nicht …
T
Tolentino
15.10.22 09:51
Ich verstehe das so: TE will alle 6000qm verkaufen. Davon gehen 5750 an großen Entwickler. 250 soll/will der bisherige Pächter kaufen.
Ich glaube am einfachsten und am günstigsten wäre es du Beauftragter schon jetzt den Vermesser mit beiden Vermessung und schlägst die Kosten anteilig auf die Preise der Grundstücke auf. Kann natürlich sein, dass der kleine das dann auf einmal nicht mehr will.
Grundsätzlich kannst du natürlich auch beide vetmesdungrn jeweils dem Käufer im Notarvertrag überhelfen, aber das wäre in Nachteil des kleinen, da der große sich sehr wahrscheinlich nicht mit ihm absprechen und einen gemeinsamen Vermesser beauftragen wird. Ich weiß nicht ob man das schon notariell so festlegen kann
W
wobbbel
15.10.22 13:41
Tolentino schrieb:

Ich verstehe das so: TE will alle 6000qm verkaufen. Davon gehen 5750 an großen Entwickler. 250 soll/will der bisherige Pächter kaufen.
Ja genau so war das gemeint.
Sorry, wenn ich mich im Eingangspost nicht klar genug ausgedrückt hatte.

Ok. also nur durch die Tatsache, dass der Entwickler sein Grundstück vermisst, ist das zweite, kleine nicht automatisch schon definiert? Die Grenzpunkte wäre ja die gleichen.
Der kleine Pächter muss quasi sein resultierendes Gesamtgrundstück vermessen lassen? Verstehe ich das richtig?

Viele Grüße!
Y
ypg
15.10.22 18:53
wobbbel schrieb:

kleine nicht automatisch schon definiert? Die Grenzpunkte wäre ja die gleichen.
Nein, dann müssten ja alle 2. Grundstücke einer Reihe (rein fiktiv) nicht vermessen werden, weil die anderen ja schon vermessen haben und jedes zweite sich ergeben würde.
wobbbel schrieb:

Der kleine Pächter muss quasi sein resultierendes Gesamtgrundstück vermessen lassen?
Ich bin kein Vermesser, aber logisch wäre es, wenn jedes Grundstück vermessen werden muss.
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