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ypg
Dass mit dem Lehrgeld, ja. Das wurde Dir gesagt.Ach hat er das? Wirklich?
Dort wurde mir seitens der Mods geraten mit dem Handwerker zu reden.
Ja. Gleich, nachdem Du die schlechte Arbeit festgestellt hast. Ist ja wohl auch jetzt eine Weile her und der zweite Fachmann hat Dich jetzt in Deiner Vermutung der schlechten Arbeit bestärkt.Dort wurde mir seitens der Mods geraten mit dem Handwerker zu reden.
Und natürlich sollst Du ihm das sagen. Er wird es aber nicht zu Deiner Zufriedenheit in einer angemessenen Zeit ändern, verbessern, in Ordnung bringen können, nachdem was Du über ihn erzählt hast. Zwar wurden seitens Forenteilnehmer Nachfragen gestellt, aber die hast Du nicht beantwortet.
Dann könnte es irgendwann zum Fachanwalt gehen und Du bleibst erst einmal mit dem schon bezahlten Lehrgeld zurück.
Und die Frage, ob Du nicht zwischenzeitlich (10 Monate) mal zu seiner Arbeit Stellung genommen hast, um ihm die Möglichkeit zur Verbesserung zu geben, wird Dir dann nicht nur einmal gestellt werden.
Rechtlich nicht in Ordnung. Abnahme und Mängelrügen unterliegen einer Form, die einzuhalten ist. Bitte da selbst mal googeln. Ich weiß aber, dass man dem anderen nicht einfach eine Rechnung schicken darf. Und da wären wir.. wieder.. beim Fachanwalt.Meine Idee dazu wäre das ich mit dem beauftragten Maler, wenn dieser sagt er ist fertig bzw. mir die Rechnung schickt, eine Abnahme mache und auf die Fehler hinweise. Ich würde ihm 4 Wochen Zeit geben und wenn er das nicht schafft eben zu der anderen Firma gehen und diese die arbeiten fertigstellen lassen und die Rechnung dann dem anderen Maler schicken.
Ist das so in Ordnung oder wie würdet ihr vorgehen?
Und beim Lehrgeld.