Unterlagen fehlen für die erste Teil-Auszahlung

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Y

ypg

Das Risiko liegt immer beim Bauherren.
Die Finanzierungszusage ist ja immer mit Bedingungen geknüpft. Und Behördenmühlen etc sind etwas unkalkulierbar. Das muss man selbst bedenken.
Es gibt Bauherren, das verzögert sich der Bau, weil die Baugenehmigung 1/2 Jahr statt 3 Monate dauert, da fallen dann auch Zinsen an. Es ist aber das Risiko des Bauherren, der die Verträge nebst Bedingungen unterschreibt.
 
N

nordanney

.. warum soll ich "Strafzinsen" zahlen wenn der Bauträger/Notar es nicht schafft die Unterlagen zu besorgen und fristgerecht einzureichen?
Weil das ganz einfach Dein Problem und nicht das der Bank ist. Hättest ja auch anders die Finanzierung abschließen können. Das ist das ganz normale Leben.
 
W

WingVII

Dem Notar interessiert es kaum, dass du Geld brauchst. Das schwierigste bei unserem Hausbau war bisher, dass der Notar seine Arbeit macht. Nach drei Monaten konnte letzte Woche erst unsere Grundschuld eingetragen werden, weil der Notar zu langsam arbeitet. Zum Glück konnten wir noch Geld aus dem Eigenkapital zusammenkratzen um den Rohbau zu bezahlen (Innenausbau läuft). Ich wünsche dir noch ganz viel Geduld. Verschwende bitte nicht deine Zeit und Nerven damit, zu überlegen, wen du verklagen kannst. Das bringt nichts.
 
Y

ypg

Ich hatte von der Bank eine Liste, was noch nötig ist. Ich hab jeden Tag hinterher telefoniert, bis spezielle Unterlagen da waren. Wir haben sogar den Transport einer Unterlage getätigt, abgeholt und hingebracht (Notar -> Gericht), das war beim Verkauf glaub ich, bei anderen Unterlagen haben wir immer wieder telefonisch nachgehakt.
 
Z

Zaba12

Was hat Dich bloß geritten beim neu bauen ohne Not eine bereistellungsfreie Zeit von 3 Monaten zu nehmen? Nur weil die Bodenplatte liegt?
Wirklich jede Informationsseiten die online verfügbar ist gibt als Tipp, mindestens 12 Monate zu nehmen!

Zu deiner Frage, wenn die Bauzeit nicht überschritten wird muss Dir keiner was zahlen. Also selbst schuld.
 
G

guckuck2

3 Monate nimmt man beim Kauf sofort verfügbarer Bestandsobjekte, sonst nicht.

Du hast dich leider verzockt

Außerdem verstehe ich nicht, warum du den Notar als Schuldigen siehst. Er hat doch klar geantwortet, dass er die Grundschuld mangels Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht eintragen kann. Ohne diese gibts die Grundbuchblätter für die einzelnen Wohnungen noch nicht. Die Bauaufsichtsbehörde stellt die Abgeschlossenheitserklärung aus, auf Antrag des Bauherren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 20.09.2025
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