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ᐅ Unerschlossenes Grundstück Bauantrag stellen


Erstellt am: 27.08.20 19:24

K1300S28.08.20 08:36
Ich gebe Dir Recht und würde das auch so erwarten, dennoch denke ich, dass das je nach Gemeinde anders laufen *kann*. Ist aber dennoch nur eine theoretische und ergebnisgleiche Möglichkeit.
11ant28.08.20 13:04
Ich denke, es ist noch nicht allen Bauwilligen in die Köpfe gelangt, daß ein "Freisteller" etwas anderes ist als ein "Schwarzbau mit Ansage". Dabei wird auch nicht darum gezockt, daß der Torwart den Elfmeter fristgerecht hält. Es geht um eine Verwaltungsvereinfachung für genehmigungsfähige Bauvorhaben, was vollendete Genehmigungsgrundlagen voraussetzt. Wenn eine Widmung als Baugrund unter Erschließungsvorbehalt steht, sind diese Grundlagen nicht gegeben. Einen diesbezüglichen Dreizeiler an jeden vorwitzigen Antragsteller einzutüten, schafft selbst das überlastetste Bauamt.
Fleckenzwerg31.08.20 11:45
Worin besteht denn die Notwendigkeit, schon jetzt eine BG in der Hand zu halten, wenn ohnehin noch nichts erschlossen ist? BG hin oder her, Baubeginn geht erst ab Fertigstellung der Erschließung.
Handelt es sich denn definitiv um Bauerwartungsland; Ist schon hinreichend sichergestellt, dass die Erschließung hergestellt werden kann?

In meinem Falle habe ich mit der Stadt einen Deal, eine BG schon vor Ende der Erschließung zu erhalten, aber auch nur, weil ich die BG noch in diesem Jahr fürs Baukindergeld brauche. Bestimmungen zum Baubeginn können in der BG eingebracht werden; Beim Freistellungsverfahren geht das m.W. nicht.
mmmmbau31.08.20 15:31
Fleckenzwerg schrieb:

Worin besteht denn die Notwendigkeit, schon jetzt eine BG in der Hand zu halten, wenn ohnehin noch nichts erschlossen ist? BG hin oder her, Baubeginn geht erst ab Fertigstellung der Erschließung.
Handelt es sich denn definitiv um Bauerwartungsland; Ist schon hinreichend sichergestellt, dass die Erschließung hergestellt werden kann?

In meinem Falle habe ich mit der Stadt einen Deal, eine BG schon vor Ende der Erschließung zu erhalten, aber auch nur, weil ich die BG noch in diesem Jahr fürs Baukindergeld brauche. Bestimmungen zum Baubeginn können in der BG eingebracht werden; Beim Freistellungsverfahren geht das m.W. nicht.
Kannst du mir hier Details nennen? (Schriftliche Vereinbarung?) Mein Bauamt sagt sie könnten so etwas nicht machen. Ging schon hoch bis zum Bürgermeister.
Es geht ums Baukindergeld und Festpreisgarantie Fertighausanbieter bei mir!
Fleckenzwerg01.09.20 10:34
Ich habe einfach beim Bauamt angerufen und die Situation geschildert. Ich habe betont, dass es mir eben nicht darum geht, schon vor Ende der Erschließungsarbeiten irgendwas am Grundstück zu machen, sondern dass ich nur die Pappe in der Hand haben will, für das Baukindergeld. Den Faden dazu findest du --> hier.

Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung, aber ich glaube in den meisten Bauordnung steht, dass die Voraussetzung, dass eine BG erteilt werden kann, eine sogenannte "gesicherte Erschließung" sei. Die Formulierung nannte auch einer der Kollegen beim örtlichen Bauamt. Was dies jedoch genau bedeutet, weiß ich nicht. Ich habe bisher nichts eindeutiges gefunden, dass "gesicherte Erschließung" gleichzusetzen ist mit "fertiggestellte Erschließung". Wenn das tatsächlich zwei verschiedene Dinge sind, dann schlussfolgere ich, dass eine Erschließung prinzipiell als gesichert gelten könnte, bevor sie fertiggestellt ist. Dann wäre auch nach Bauordnung eine Erteilung der BG zulässig.
Ich kann mir vorstellen, dass viele Behörden einfach trotzdem die Fertigstellung der Erschließung abwarten, um auf der sicheren Seite zu sein, gerade weil dieser Begriff "gesicherte Erschließung" vielleicht nicht so eindeutig ist.

Ich glaube, das Argument Baukindergeld zieht mehr, als Festpreisgarantie. Die Kommunen schreiben sich doch immer auf die Fahne, dass sie Wohnraum für Familien fördern wollen. Und sich jetzt da querzustellen, widerspricht dem Ganzen doch.
Kennst du noch andere Bauherren in dem Baugebiet, die auch wegen BKG auf die BG pochen? Sollen die auch bei der Behörde anfragen.
Wenn sie beim Bauamt sagen, sie können sowas nicht machen, fordere eine Begründung.
Wie groß ist denn euer Ort? Könntest du dir vorstellen, mit sowas auch zur lokalen Presse zu gehen? In NRW sind bald Kommunalwahlen. Bei euch vielleicht auch?
mmmmbau01.09.20 11:01
Danke! Wir sind in NRW.
Wie oben geschrieben... ist der Bürgermeister und der Leiter vom Bauderzernat involviert. KfW und Bundestagsabgeordnete wurden angeschrieben... unseren Lösungsvorschlag es schriftlich zu vereinbaren, dass wir vor Erschließung nicht bauen wollen bzw. auf eine entsprechende Klage verzichten, wurde abgelehnt bisher.
Einwohner: ca. 30.000
erschließungbauamtbaukindergeldbauordnungfertigstellungfestpreisgarantie