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ᐅ Unerschlossenes Grundstück Bauantrag stellen


Erstellt am: 27.08.20 19:24

mmmmbau01.09.20 11:24
: aus welcher Region / Stadt kommst du denn?
K1300S01.09.20 11:25
11ant schrieb:

Einen diesbezüglichen Dreizeiler an jeden vorwitzigen Antragsteller einzutüten, schafft selbst das überlastetste Bauamt.
Ich habe tatsächlich gerade erst mit einem Bauamt zu tun gehabt, in dem der (offenbar einzige) Mitarbeiter längerfristig erkrankt war. In dieser Zeit ist schlicht gar nichts passiert, auch kein Versand eines Dreizeilers. True story ... (Ansonsten ist es aber wohl schon typischerweise so, wie Du sagst.)
Fleckenzwerg01.09.20 13:40
mmmmbau schrieb:

: aus welcher Region / Stadt kommst du denn?
Münsterland
mmmmbau01.09.20 13:51
Fleckenzwerg schrieb:

Münsterland
Wieso kann man hier eigentlich erst PNs schreiben, wenn man genügend Beiträge geschrieben hat....
Danke für die Info. Vllt. frag ich die Tage noch mal nach
11ant01.09.20 14:05
Fleckenzwerg schrieb:

Ich habe bisher nichts eindeutiges gefunden, dass "gesicherte Erschließung" gleichzusetzen ist mit "fertiggestellte Erschließung". Wenn das tatsächlich zwei verschiedene Dinge sind, dann schlussfolgere ich, dass eine Erschließung prinzipiell als gesichert gelten könnte, bevor sie fertiggestellt ist. Dann wäre auch nach Bauordnung eine Erteilung der BG zulässig.
Eine gesicherte Erschließung liegt m.E. dann vor, wenn sich ein Erschließungsträger zur Durchführung der Erschließung verpflichtet hat; also entweder die Gemeinde per Ratsbeschluß oder ein privater Träger per Vertrag mit der Gemeinde. Große Grundbesitzer machen letzteres ganz gerne ´mal, um ihre Baugrundstücke besser verkaufen zu können, während die Gemeinde sagt, sie habe kein Geld dafür (und sehe "keinen Bedarf", z.B. weil in einem bereits erschlossenen Baugebiet noch genügend viele Grundstücke zu erwerben seien). Eines vergällt privaten Trägern diese Option aber oft: nämlich daß die Gemeinde dann meist nur dieselben Sangesbrüder des Bauamtsleiters als "zuverlässige Unternehmer" einstuft, die auch den öffentlichen Auftrag gewinnen würden.
K1300S schrieb:

Ich habe tatsächlich gerade erst mit einem Bauamt zu tun gehabt, in dem der (offenbar einzige) Mitarbeiter längerfristig erkrankt war. In dieser Zeit ist schlicht gar nichts passiert, auch kein Versand eines Dreizeilers.
Really ? - ist dabei das besagte Gemeindebauamt originär zuständig oder nur Vorentscheider der Kreisbehörde ?
mmmmbau schrieb:

Wieso kann man hier eigentlich erst PNs schreiben, wenn man genügend Beiträge geschrieben hat....
Wenn Du noch 99 Beiträge wartest, wirst Du den Admin das fragen können - aber dann wird er Dir auch nur antworten, daß er Regeln nicht diskutiert. Aus diesem Grund muß dieses Forum auch leider auf die blaßlila Grundrisse (und die grauen Hausmodelle mit den Holzzargen in den Fensterlaibungen) von Katja verzichten :-(
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
mmmmbau01.09.20 14:28
11ant schrieb:

Wenn Du noch 99 Beiträge wartest, wirst Du den Admin das fragen können - aber dann wird er Dir auch nur antworten, daß er Regeln nicht diskutiert. Aus diesem Grund muß dieses Forum auch leider auf die blaßlila Grundrisse (und die grauen Hausmodelle mit den Holzzargen in den Fensterlaibungen) von Katja verzichten :-(

Immer noch... tragisch! Hatten wir ja in einem anderen Thread schon kurz angerissen... ich dachte immer ein Forum lebt von extrem engagierten Nutzern wie Katja... wer sind denn diese "Admins"? Ebenfalls rege aktiv oder lediglich Forumsbetreiber? Wahrscheinlich werde ich jetzt auch gesperrt

Zurück zum Thema: also die Erschließung wäre gesichert, ist schon vergeben!
erschließung