ᐅ Überbau Carport und zu lange Grenzbebauung
Erstellt am: 08.06.22 21:55
holm66714.06.22 20:02
sergutsh schrieb:
Nun ja, es wird wohl auf die Frage mit dem Huhn oder Ei hinaus laufen und möglicherweise auf ein Anrecht auf nachträgliche Legalisierung, ist aber nur eine Vermutung. Ändert aber nichts daran dass für die Beurteilung des Bauvorhabens nicht zutreffende Bauvorlagen eingereicht wurden - ERGO ist die Genehmigung pfutsch...
Ist es sicher dass da keine Baulasten oder irgendwelche Vereinbarungen vorliegen? Denn es ist seltsam dass für eine gerade Wand unterschiedliche Abstandsflächen ausgewiesen werden. Ja ich musste dem Vermessungbüro noch eine Vollmacht für die Baulasteinsicht für das Grundstück geben. Dabei kam der Brief und Rechnung dafür vom Bauamt auch bei mir an. Es gibt laut deren Auskunft keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis.
WilderSueden14.06.22 20:07
Wer hat denn die Abstandsflächen gezeichnet? Stehen die so im Kataster oder hat die euer Planungsbüro eingezeichnet?
holm66714.06.22 20:28
WilderSueden schrieb:
Wer hat denn die Abstandsflächen gezeichnet? Stehen die so im Kataster oder hat die euer Planungsbüro eingezeichnet?Die Abstandsflächen der Bestandsgebäude hat das Vermessungsbüro, das den Lageplan erstellt hat, eingezeichnet und dem Planungsbüro zur Verfügung gestellt. In Abstimmung zw. Vermessungsbüro und Planungsbüro wurden dann das Haus und Garage inkl. deren Abstandsflächen in den finalen Plan durch das Vermessungsbüro eingezeichnet.WilderSueden14.06.22 20:36
Gut, dann brauchen wir uns keine Gedanken machen ob die geteilte Abstandsfläche etwas bedeutet.
An deiner Stelle würde ich jetzt unbedingt herausfinden was denn genehmigt war. Entweder über den Katasterauszug oder alternativ über das online Geoportal deines Bundeslands. Da sollten nur zwei der drei Gebäude eingezeichnet sein
An deiner Stelle würde ich jetzt unbedingt herausfinden was denn genehmigt war. Entweder über den Katasterauszug oder alternativ über das online Geoportal deines Bundeslands. Da sollten nur zwei der drei Gebäude eingezeichnet sein
holm66714.06.22 20:46
WilderSueden schrieb:
Gut, dann brauchen wir uns keine Gedanken machen ob die geteilte Abstandsfläche etwas bedeutet.
An deiner Stelle würde ich jetzt unbedingt herausfinden was denn genehmigt war. Entweder über den Katasterauszug oder alternativ über das online Geoportal deines Bundeslands. Da sollten nur zwei der drei Gebäude eingezeichnet seinEs wird immer mysteriöser. Im Katasterauszug und im Geoportal sind auf dem Grundstück gar keine Gebäude (nicht einmal das Haupthaus) eingezeichnet obwohl dieses schon mind. 15 Jahre bebaut ist. Bei anderen Grundstücken in der Nähe die erst in den letzten 2-3 Jahren bebaut wurden sind die Gebäude sowohl im Katasterauszug als auch im Geoportal eingezeichnet.
WilderSueden14.06.22 22:46
Alles Schwarzbau? :x
Ich glaube jetzt wäre der Moment einen Experten für Baurecht aufzusuchen und dich beraten zu lassen. Dabei würde ich nicht nur einen reinen Fachidioten suchen der dir sagen kann was legal ist und was nicht, sondern auch in der Lage ist dich zu beraten wie man in diesem Fall am besten vorgeht um sich keine weiteren Probleme einzuhandeln.
Ich glaube jetzt wäre der Moment einen Experten für Baurecht aufzusuchen und dich beraten zu lassen. Dabei würde ich nicht nur einen reinen Fachidioten suchen der dir sagen kann was legal ist und was nicht, sondern auch in der Lage ist dich zu beraten wie man in diesem Fall am besten vorgeht um sich keine weiteren Probleme einzuhandeln.
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