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ᐅ Überbau Carport und zu lange Grenzbebauung


Erstellt am: 08.06.22 21:55

K a t j a10.06.22 07:30
Selbst wenn das auffällt, heißt das noch nicht, dass gleich jemand tätig wird. Wo kein Kläger, da kein Richter.
RomeoZwo14.06.22 11:50
holm667 schrieb:

Am besten wäre es ja wenn es direkt bei der Prüfung unseres Bauantrags auffällt aber keine Ahnung ob dabei aus sowas geachtet wird.

Wie weit entfernt soll denn dein Haus gebaut werden. Diese Überdachung hat eine eigene Abstandsfläche auf eurem Grund von 3m (2,5m in BaWü). Dazu kommt dann die Abstandsfläche von eurem Haus, also nochmal mindestens 3m. D.h. euer Haus müsste von der Grenze mindestens 6m entfernt stehen, um überhaupt genehmigungsfähig zu sein.

Wenn es auffällt und euer Haus nur 5m von der Grenze entfernt ist, wird euer Bauantrag dann erstmal abgelehnt. Vermutlich kostenpflichtig!
holm66714.06.22 12:02
RomeoZwo schrieb:

Wie weit entfernt soll denn dein Haus gebaut werden. Diese Überdachung hat eine eigene Abstandsfläche auf eurem Grund von 3m (2,5m in BaWü). Dazu kommt dann die Abstandsfläche von eurem Haus, also nochmal mindestens 3m. D.h. euer Haus müsste von der Grenze mindestens 6m entfernt stehen, um überhaupt genehmigungsfähig zu sein.

Wenn es auffällt und euer Haus nur 5m von der Grenze entfernt ist, wird euer Bauantrag dann erstmal abgelehnt. Vermutlich kostenpflichtig!

Danke schon einmal für den Hinweis. Das Haus steht weiter weg. Wir haben aber an der Stelle eine genehmigungspflichtige Garage geplant (>50qm, höher als 3m). D.h. auch wenn das ein Schwarzbau wäre würde mein Bauantrag abgelehnt? Eine Baulast ist nämlich definitiv nicht auf unserem Grundstück eingetragen, von daher kann es ja eigentlich nichts Genehmigtes sein. Es sein denn die Überdachung gilt als Carport.
K a t j a14.06.22 12:08
Wenn es ein Schwarzbau ist, würde das vermutlich zunächst gar nicht auffallen. Schließlich ist es ja in keinen Plänen vorhanden, von denen das Amt weiß. Entsprechend würdet Ihr eine Baugenehmigung auch für die Garage bekommen, als wäre da nichts. Ich könnte mir aber vorstellen, dass Euer Architekt dabei Bauschmerzen bekommt, da er die Pläne irgendwo vertreten muss und die Sachlage vor Ort kennt. Was sagt der denn dazu?
RomeoZwo14.06.22 12:11
holm667 schrieb:

D.h. auch wenn das ein Schwarzbau wäre würde mein Bauantrag abgelehnt?

Ja, weil die Abstandsflächen u.a. den Sinn von Brandschutz erfüllen sollen. Verwaltungsrechtlich wäre dein genehmigungspflichtiger Bau dort nicht genehmigungsfähig. Zivilrechtlich kannst du den Nachbarn zu Rückbau auffordern.

Ob es dem Bauamt auffällt? Also mein Architekt musste immer im Rahmen der Baugenehmigung einen Lageplan mit eingezeichneten Abstandsflächen des eigene und der Nachbargebäude abgeben. Mit Stempel und Unterschrift des Architekten. An seiner Stelle würde ich das nicht machen!
RomeoZwo14.06.22 12:14
holm667 schrieb:

Es sein denn die Überdachung gilt als Carport.

Man könnte sich vorstellen, die Überdachung als Carport gelten zu lassen (vorne und hinten offen). Dann sind aber immer noch die 9m überschritten und damit werden wieder Abstandsflächen ausgelöst. Ob man das frei definieren kann, und dann für die hintere Garage/Schuppen eine Abstandsflächenübernahme arrangiert, ist sicher eine spannende Frage.
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