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ᐅ Treppe DIN 18065 verpflichtend oder nicht?


Erstellt am: 16.11.2024 01:29

Timotheus 16.11.2024 01:29
Hi,

wir befinden uns gerade in der Planungsphase für unser kleines Holzhaus.
Unser Architekt möchte unsere Treppe nach der Norm 18065 planen, was aber nicht unseren Größenvorstellungen entspricht.
Wir wollen eine gerade Treppe mit einer Länge von 250cm...laut Norm müssten wir diese auf min. 290cm verlängern. Die Breite von 100cm bleibt unverändert.

Jetzt zu unserer Frage: Muss eine Treppe in Niedersachen nach der Norm 18065 geplant/gebaut werden?
In den Technischen Baubestimmungen finde ich diesen Absatz.
Zu DIN 18065
  • 1.
  • Von der Einführung ausgenommen ist die Anwendung auf Treppen in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und in Wohnungen.
Eine klare Antwort, ob ich mich an die Norm halten muss, konnte ich nicht finden.

SoL 16.11.2024 07:30
Auszug aus der Musterbauordnung:
Gebäudeklasse 1
1a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²
1b) freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
Gebäudeklasse 2) Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²
Wie hoch ist Euer Gebäude?

hanse987 16.11.2024 09:20
Bist du eine so steile Treppe schon mal begangen? Selbst 290cm Länge finde ich für eine gerade Treppe zu kurz. Immer noch Modell Hühnerleiter.

Gerade Treppe und kleines Holzhaus passt für mich nicht zusammen denn eine gerade Treppe braucht Platz! Nicht umsonst findet man diese Treppenart nicht in kleinen Häusern.

ypg 16.11.2024 10:25
Ob es verpflichtend ist, weiß ich nicht. Meines Wissens sind DIN-Angaben „nur“ anzuraten.
Allerdings sind 2,50 Länge bei 2,50 Raumhöhe 45 Grad. Das Hoch- oder runter zu steigen ist gleich einer Sportaufgabe, einen Berg hoch- und runter zu kraxeln, ggf. auf allen Vieren hoch und runter dann rückwärts. Also eine Herausforderung, die nichts mit Alltagstauglichkeit hat.

hanghaus2023 16.11.2024 10:43
Ich vermute mal das Bauamt prüft nicht ob die DIN18065 eingehalten wird. Da geht es eher um die Rechtslage.

So lange Du das nur für Dich nutzt, kann es auch kaum jemanden stören. Wenn da aber mal ein Kind abstürzt sieht das schon wieder anders aus. Der Architekt hat Dich ja auf die Norm hingewiesen. Der ist dann raus aus der Haftung.

Jede Raumspartreppe ist steiler und funktioniert auch. Bequem ist das nicht.

Timotheus 16.11.2024 10:45
SoL schrieb:

Auszug aus der Musterbauordnung:
Wie hoch ist Euer Gebäude?

Unser Haus ist 6.7m hoch und fällt somit in Gebäudeklasse 1.

Wir sind uns der steilen Treppe durchaus bewusst.
In Moment wohnen wir zur Miete in einem alten Ferienhaus (Nurdach) mit wirklich kleiner Raumspartreppe.
din18065raumspartreppeholzhausarchitekt