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Erstellt am: 04.02.12 20:31

mary_onette15.10.14 14:25
Bebauungsplan sagt mir gerade nicht nichts, heißt wohl Bebauungs-Plan? Kann mich nicht erinnern, ob und bei welcher Gelegenheit ich den gesehen haben könnte. Beim Notar vielleicht? In meinen Unterlagen hab ich nichts.
Bauexperte15.10.14 14:39
mary_onette schrieb:

Bebauungsplan sagt mir gerade nicht nichts, heißt wohl Bebauungs-Plan? Kann mich nicht erinnern, ob und bei welcher Gelegenheit ich den gesehen haben könnte. Beim Notar vielleicht? In meinen Unterlagen hab ich nichts.
Bebauungsplan = Bebauungsplan.

Wie, um aller Welt, hast Du Dich denn für Deinen Baupartner entschieden ?

Grüße, Bauexperte
Haus3416.10.14 07:47
Hallo zusammen, Hallo Ralf,

den Bebauungsplan findest du im Netz bei der Stadt Köln. Einfach bei Google "Traumhaus Köln Heimersdorf" eingeben. Das zweite oder dritte Suchergebnis ist dann die Seite der Stadt Köln. Den Bebauungsplan haben wir weder von TH noch vom Notar erhalten.

Dieser Bebauungsplan ist allerdings aus Dezember 2013. Ob er wirklich der aktuellste ist, ist fraglich.
Dort steht rechts in der Legende, dass das Niederschlagswasser örtlich zu versickern ist. Von irgendwelchen Größenangaben oder Positionen ist aber nicht die Rede.

Die Tatsache mit der Versickerung ist mir allerdings auch unbekannt gewesen bis gestern. Nur wie Bauexperte bereits erwähnt hat, wird man daran nicht viel machen können, da die Stadt es so vorschreibt. Allerdings bin ich von TH enttäuscht, da so eine Information doch ganz angebracht gewesen wäre. Aber von TH erhält man eh kaum Informationen. Nur gebe ich dir recht, das der Garten dadurch kleiner wird.

Bei der Baustellenbesichtigung konnte ich eine Blick auf den Bauplan des stellvertretenden Bauleiters werfen. Die von TH angekündigte Ausgleichsfläche (der letzte Meter im Garten) wurde dort als Gemeinschaftsfläche deklariert. Weder der stellv. Bauleiter noch TH konnten mir sagen, ob dies nun eine öffentliche und zugängliche Fläche bleibt oder ob wir diese umzäunen dürfen (ist ja schließlich unser Garten). TH wollte mir kurzfristig eine Antwort zukommen lassen. Das war vor 2 Wochen.
Wenn die Stadt vorsieht, dass ein Teil meines teuer erworbenen Grundstücks öffentlich zugängib bleibt, werde ich dagegen vorgehen.

Was mich ebenfalls etwas stört ist die Aussage im Bebauungsplan, dass die Umfriedung zur Straße hin nicht mehr als 1 Meter betragen darf. Ein Zaun mit 1 Meter Höhe ist doch ein Witz. Ich hoffe das sich in dieser Hinsicht noch etwas tut.

Gruß
Haus 34
mary_onette16.10.14 10:00
Diese Frage scheint mir weder hilfreich noch zielführend zu sein
Bauherren201416.10.14 10:52
Ist das ein Bauträger?
D.h. Ihr habt also die Katze im Sack gekauft, ohne Euch darüber zu informieren, was gebaut werden darf/muss und was es sonst für Einschränkungen gibt? Das macht man vorher und nicht, wenn es zu spät ist.
Der Notar hat meiner Meinung nach gar nichts damit zu tun, den interessiert ein Bebauungsplan überhaupt nicht. Und ich glaube auch (Laienmeinung!), dass der BT nicht verpflichtet ist, Euch den Bebauungsplan herauszugeben.
Haus34 schrieb:

Dieser Bebauungsplan ist allerdings aus Dezember 2013. Ob er wirklich der aktuellste ist, ist fraglich.

Wenn der Bebauungsplan aus dem Jahre 2013 ist und rechtskräftig ist, dann ist er aktuell. Glaubst Du, ein Bebauungsplan wird aller Nase lang geändert? Selbst Bebauungspläne aus dem 50ern und 60ern sind noch aktuell.
Haus34 schrieb:

Was mich ebenfalls etwas stört ist die Aussage im Bebauungsplan, dass die Umfriedung zur Straße hin nicht mehr als 1 Meter betragen darf. Ein Zaun mit 1 Meter Höhe ist doch ein Witz. Ich hoffe das sich in dieser Hinsicht noch etwas tut.

Warum sollte sich da etwas tun? Wenn der Bebauungsplan nur eine Einfriedung von 1 m vorsieht, dann hast Du Dich daran zu halten. Du kannst ja versuchen, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, vermutlich wird Dir das aber nichts bringen. Und - auch das hätte man vorher wissen können/sollen.
Bauexperte16.10.14 11:14
Hallo
Bauherren2014 schrieb:

Ist das ein Bauträger?
Ja und hier in der Region nicht gerade ein kleiner; er "punktet" nicht nur mit phantastischen Preisen.
Bauherren2014 schrieb:

Der Notar hat meiner Meinung nach gar nichts damit zu tun, den interessiert ein Bebauungsplan überhaupt nicht. Und ich glaube auch (Laienmeinung!), dass der BT nicht verpflichtet ist, Euch den Bebauungsplan herauszugeben.
Das ist richtig, da ein BT ein Stück Haus + Grundstück in einem Stück bebaut und Zufahrten/Garagen oder Stellplätze zum Festpreis verkauft. Das hindert seriöse Anbieter aber nicht daran, ihre Kunden vollumfänglich aufzuklären. Ich bin ich gespannt, wie die Kosten der Versickerungsanlage gehandhabt werden

Mir erschließt es sich einfach nicht - wird es vmtl. nie, wie man so blauäugig in das Thema Hausbau gehen kann; BT hin oder her ... eine Prüfung der Unterlagen hätte allemal "vorher" stattfinden sollen. Dann wäre sicher die ein oder andere Baustelle rechtzeitig ans Tageslicht gekommen ...

Grüße, Bauexperte
bebauungsplangartenfestsetzungennotar