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ᐅ Traufhöhe Fragen - Grundstück unterliegt Bebauungsplan


Erstellt am: 30.10.18 13:50

gaastrapulse30.10.18 13:50
Liebes Forum,

Wir haben ein Grundstück ins Auge gefasst, welches einem Bebauungsplan unterliegt, welcher folgendes beinhaltet:
- Traufhöhe Berg = Max 3,0 m
- Traufhöhe Hang = Max 5,5 m
jeweils zur Höhe der anschließenden Grundstücksfläche. (siehe Anhang)
- 1 Vollgeschoss
- Sonst keine Regelung zu Sattelgeschoss o.ä.

Ein Nachbar hat ein Flachdach-Haus mit einem Vollgeschoss und 75% 1.OG gebaut.
Wir haben ursprünglich angedacht dies vergleichbar umzusetzen, allerdings mit einem Walmdach. (Deckenhöhen 2,75m)
Allerdings verwirren mich nun sehr diese Traufhöhen.
Lese ich diese falsch oder bedeuten diese im Prinzip dass man nur eingeschossig bauen dürfte?
3 Bauträger haben drei unterschiedliche Aussagen getroffen...

Sorry für diese vermutlich sehr simple frage.
DANKE

Scan eines Bauplan-Dokuments mit Text und kleiner Haus-Skizze zur Grundstücksplanung
Mottenhausen30.10.18 14:39
Verstehe die Frage nicht.

Du darfst ein (Wohn-)Kellergeschoss in Hanglage bauen, darauf ein normales Vollgeschoss und ab da nur ein Dachgeschoss. Ein kleiner Kniestock könnte möglich sein, bei geringer Raumhöhe. Klar funktioniert das auch bei einem Walmdach/Zeltdach. Beim Krüppelwalmdach zählen die wesentlichen Dachflächen, nicht die kleinen "Krüppel".

Wie hat der Nachbar gebaut? Versteh ich nicht: Kellergeschoss? Dann Vollgeschoss und dann... noch ein Vollgeschoss, weil Flachdach. Das wäre nicht zulässig, oder er hat eine Ausnahme Genehmigung. Worauf beziehst du die 75%?
apokolok30.10.18 15:04
Finde den Bebauungsplan auch ziemlich eindeutig, ist ja sogar die grafische Darstellung dabei.
1 KG, hangseitig eingegraben, ein EG als Vollgeschoss, ein DG dass kein Vollgeschoss sein darf, bei SD oder WD ist das automatisch so wenn der Kniestock nicht riesig ist, bei FD muss man halt ein Staffelgeschoss bauen, wie euer Nachbar das gemacht hat.
ypg30.10.18 15:24
gaastrapulse schrieb:
- 1 Vollgeschoss
gaastrapulse schrieb:
Lese ich diese falsch oder bedeuten diese im Prinzip dass man nur eingeschossig bauen dürfte?

Du hast doch im ersten Beitrag selbst geschrieben, dass nur ein Vollgeschoss laut Bebauungsplan erlaubt ist
gaastrapulse30.10.18 16:53
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich merke, dass ich mit Unwissen geglänzt habe und daher ein wenig unspezifisch war.

Eine Bauträgerin sagte mir, dass man auf Grund dieser Traufhöhen meine Vorstellung nicht umsetzen dürfe.

Meine Vorstellung:
Kellergeschoss eingegraben, ein Vollgeschoss und ein Dachgeschoss mit Max 75% der Vollgeschoss-Fläche.

Wenn ich jedoch die Traufhöhe korrekt verstehe, dann bezieht sich diese nicht auf das Dachgeschoss/Staffelgeschoss, korrekt?
Und dementsprechend liegt die Bauträgerin oberflächlich betrachtet falsch, solange die Traufhöhen im Vollgeschoss eingehalten werden, oder?

Ich hoffe dass ich nicht zu mehr Verwirrung beigetragen habe...
Kekse30.10.18 19:28
Der Höhe ist es egal, zu welchem Geschoss sie gehört. Du misst einfach senkrecht an der Wand entlang, von der Oberkante des umliegenden Geländes (also vom Boden aus) bis zur Oberkante des Dachs. Diese Höhe ist die Traufhöhe, die du mit den Maßen im Bebauungsplan vergleichst. Liegst du drunter, alles schick. Liegst du drüber, brauchst du ne Ausnahmegenehmigung oder musst dir etwas anderes einfallen lassen. Was genau der Nachbar warum wie gebaut hat, ist für diese Betrachtung erst mal irrelevant. Die Anzahl der Vollgeschosse ist dann noch ne andere Frage, die bei der Traufhöhe und Dachneigung vermutlich (beinahe) automatisch eingehalten wird.
vollgeschosstraufhöhenkellergeschossdachgeschossflachdachwalmdachkniestockstaffelgeschossbauträgerinoberkante