Traufhöhe Fragen - Grundstück unterliegt Bebauungsplan

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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M

Mottenhausen

Die Beraterin hat schon recht.

Zuerst: verabschiede dich mal von den 75%. Die ergeben sich aus einem Zusammenspiel von Dachneigung, Kniestock, Geschosshöhe und Giebellänge (je weiter die Traufseiten auseinanderrücken, desto größer wird das Dach-Dreieck). Die Werte sind aber alle schon mehr oder weniger im Bebauungsplan definiert und damit wird es schwer 75% des OG ohne Schräge zu haben. Außer du baust mit Querhaus/Zwerchgiebel. Ich schätze bei Max. 33° Dachneigung und den gegebenen Traufhöhen landest du irgendwo bei 60%.

Man sollte vielleicht auch den Hintergrund des B-Plans im Auge behalten: es wird sichergestellt, dass sich die Häuser eng am Hang anschmiegen und somit alle Grundstücke gute Licht- und Sichtverhältnisse bekommen. Ausreizen: ok! Aber 2 Vollgeschosse sind halt aus gutem Grund nicht erwünscht.
 
E

Escroda

Sorry für diese vermutlich sehr simple frage.
Wie Du an den Antworten merkst, ist das alles andere als eine simple Frage.
Ich merke, dass ich mit Unwissen geglänzt habe
Keineswegs. Du hast genau die Schwäche des B-Plans aufgedeckt, wenn man kein Satteldach plant.
Wenn ich jedoch die Traufhöhe korrekt verstehe, dann bezieht sich diese nicht auf das Dachgeschoss/Staffelgeschoss, korrekt?
Denn das ist nicht korrekt. Die Traufhöhe beim Staffelgeschoss ist beim Flachdach die Höhe der Attika, beim Walmdach nach Bebauungsplan Definition die Höhe OK Dachsparren in der Flucht der Außenwand, jeweils bis zum natürlichen Gelände. Beim zurückspringenden Staffelgeschoss fällt dieser Punkt in das Haus, so dass die Traufhöhe bergseitig mit Sicherheit nicht eingehalten werden kann. Dein Nachbar wird vermutlich eine Befreiung beantragt haben. Mit einer guten Begründung sollte das dann auch bei Dir möglich sein. Einfach mal nach Rücksprache mit dem Nachbarn bei der Genehmigungsbehörde nachfragen, wie dort die Festsetzungen interpretiert werden und welche Möglichkeiten bestehen.
ein wenig unspezifisch
Eine Schnittzeichnung deines Vorhabens analog zu der Systemskizze im Bebauungsplan würde helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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