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ᐅ Terrasse vom Nachbar grenzt an Garage


Erstellt am: 06.03.17 11:45

Malz190206.03.17 11:45
Hallo zusammen,

folgendes: Auf unserem Grundstück steht eine Fertiggarage, diese muss versetzt verden! Steht momentan an der rechten Grundstücksgrenze aber mittig auf der höhe, diese wird nun ganz nach hinten verschoben. Der Nachbar hat eine Terrasse aus Holz mit Kies, das Kies liegt an der Garage, wenn wir nun die Garage versetzen, wird das ganze Kies runterrutschen.

Müssen wir irgendetwas beachten oder ist das dann das Problem von dem Nachbarn?
DG06.03.17 11:49
Für die Sicherung seiner Terrasse ist der Nachbar natürlich selbst verantwortlich, es sei denn, es gibt Baulasten/Grunddienstbarkeiten, die etwas anderes aussagen. Zudem behaupte ich, dass die Terrasse dort gar nicht errichtet sein dürfte - Ausnahmen (Altbestand oder per Baulast gesichert) bestätigen die Regel.

Gibt's Pläne? Luftbild?

MfG
Dirk Grafe
Malz190206.03.17 12:01
Wir haben das Grundstück geschenkt bekommen, wo findet man denn Informationen bzgl Baulasten/Grunddienstbarkeiten, die etwas anderes aussage?

Ein Luftbild von google Maps, ist aber nicht gerade das beste.
Das schwarze ist unser Grundstück, die Terrasse vom Nachbarn kann man leicht erkennen(mittig von der Garage)

Satellitenbild eines Grundstücks mit rotem Haus, Garten und angrenzenden Nachbarn.
DG06.03.17 12:59
Baulastverzeichnis: Bauamt anrufen, tel. Auskunft ist in NRW kostenfrei. Nach beiden (!) Flurstücken suchen lassen. So wie sich das darstellt, müsste die Nutzung auf Eurem Grundstück per Baulast gesichert sein, ich gehe aber davon aus, dass das nicht der Fall ist.

Wenn eine oder mehrere Baulasten eingetragen sind und darüber keine eigenen Kopien verfügbar sind, schriftlichen Antrag stellen, Kosten können die MA am Telefon abschätzen, hängt vom Aufwand ab bzw. wird pro Flurstück berechnet.

Grunddienstbarkeiten: stehen im Grundbuch, Abteilung II, Lasten und Beschränkungen. Auch bei einer Schenkung müsst Ihr ja einen Eigentümerwechsel im Grundbuch beantragt haben bzw. ist der in Arbeit. Dazu gehört ein aktueller Grundbuchauszug oder aber Ihr bekommt spätestens nach Umtragung einen aktuellen Auszug.

MfG
Dirk Grafe
toxicmolotof06.03.17 13:21
Neben all dem rechtlichen wer darf und/oder muss was....

...solltet Ihr, bevor ihr die Garage versetzt zumindest mal Guten Tag sagen und ihn Euren Pan mitteilen, damit er ggfs. Schon vorher Maßnahmen ergreifen kann, bevor die Terrasse samt Tisch und sonnenschirm den Abgang macht.
ypg06.03.17 13:32
Die Frage ist ja auch, ob ihr die Garage dorthin platzieren dürft, wo ihr die gern hättet.


In aller Kürze Grüsse
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