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ᐅ Steuerrechtlicher Rat Grundbucheintrag


Erstellt am: 13.05.2020 06:54

nordbayer 13.05.2020 08:58
Am besten ist es, wenn am Ende jeder den Anteil im Grundbuch stehen hat, den er letzten Endes als finanziellen Gesamtbeitrag zum Haus inkl. Grundstück geleistet hat. Egal ob Heirat oder nicht. Alles andere führt im Scheidungs- bzw Trennungsfall immer zu Ungerechtigkeiten. Ohne Beratung durch Notar und Steuerberater in diesem Fall kaum zu regeln. Bloß nicht auf das gefährliche Halbwissen aus Foren vertrauen.

Und kurz vor der Heirat eure Vermögensverhältnisse sauber dokumentieren.

saralina87 13.05.2020 08:59
So schwierig ist die Konstellation eigentlich nicht, dass man zwingend einen Steuerberater braucht. Aber schaden würde es sicher nicht!

nordbayer 13.05.2020 09:01
saralina87 schrieb:

So schwierig ist die Konstellation eigentlich nicht, dass man zwingend einen Steuerberater braucht. Aber schaden würde es sicher nicht!
Doch ist sie.

face26 13.05.2020 09:09
Die Schwierigkeit ist nicht der steuerliche Anteil. Das ist je nach Variante relativ schnell aufgedröselt.
Die Schwierigkeit sind die Eigentumsverhältnisse in den einzelnen Fällen zu klären.
Was ist wirklich gewünscht, wie ist die aktuelle Situation und welche Fallstricke gibt es. Vor der Heirat, nach der Heirat, Trennung, Scheidung, Tod.

Und das ist je nach Variante hier tatsächlich etwas komplizierter. Da wäre aber nicht der Steuerberater der richtige, auch wenn die da vielleicht eine steuerlich beratende Meinung haben und man die auch berücksichtigen sollte, sondern ein Jurist. Also Notar/Anwalt.

saralina87 13.05.2020 09:44
nordbayer schrieb:

Doch ist sie.

Nein, ist sie nicht. Grunderwerbsteuer und Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer im Hinterkopf behalten, dann ist das kein Hexenwerk.

Wie auch bin ich eher der Meinung dass die rechtlichen Eigentumsverhältnisse je nach Fallkonstellation die komplizierten Themen sind. Ich denke auch dass da der Notar der beste Ansprechpartner wäre.

nordbayer 13.05.2020 12:23
saralina87 schrieb:

Nein, ist sie nicht. Grunderwerbsteuer und Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer im Hinterkopf behalten, dann ist das kein Hexenwerk.
Na dann erkläre mal ob du die Schenkungssteuer auf den vollen Grundstückswert ansetzen würdest, wenn gleich ein Anteil des laufenden Kredits auf das Grundstück mit "geschenkt" wird bzw stattdessen ein Kaufpreis vereinbart wird und dieser durch eine Änderung der Grundschuld finanziert wird. Ich glaube, da gibt es einige Gestaltungsfragen.

Mit Heirat mag das dank Freibetrag einfacher sein, ohne Heirat wäre mir das Risiko einer steuerlichen Überraschung etwas zu groß.
notarsteuerberatergrundstückeigentumsverhältnisse