ᐅ Steuerrechtlicher Rat Grundbucheintrag
Erstellt am: 13.05.2020 06:54
saralina87 13.05.2020 13:08
nordbayer schrieb:
Na dann erkläre mal ob du die Schenkungssteuer auf den vollen Grundstückswert ansetzen würdest, wenn gleich ein Anteil des laufenden Kredits auf das Grundstück mit "geschenkt" wird bzw stattdessen ein Kaufpreis vereinbart wird und dieser durch eine Änderung der Grundschuld finanziert wird. Ich glaube, da gibt es einige Gestaltungsfragen.Der steuerliche Erwerb (hier Schenkung) wird nicht durch die reine Existenz einer Grundschuld gemindert, sondern nur in dem Umfang wie noch nicht abbezahlte Schulden dahinterstehen. Ganz vereinfacht ist es genau so, wie face das dargestellt hat. Verstehe das Problem auch nicht ganz.
nordbayer schrieb:
Und womöglich soll bei der Gelegenheit die Grundschuld auch gleich so erhöht werden, dass die Finanzierung für den kompletten Hausbau passt. Wie rechnet man dann die Schenkungssteuer aus?S.o.face26 schrieb:
Verstehe das Problem nicht. Grundstück Wert 400.000 Kredit 200.000. A schenkt B die Hälfte des Grundstücks. Somit gehört beiden nachher die Hälfte. Am Grundstück und an den Schulden. Steuerrelevant dann 100.000. Die Hälfte des „Nettowertes“
Edith: Natürlich vorher mit Bank zu klären nordbayer 13.05.2020 13:15
saralina87 schrieb:
Der steuerliche Erwerb (hier Schenkung) wird nicht durch die reine Existenz einer Grundschuld gemindert, sondern nur in dem Umfang wie noch nicht abbezahlte Schulden dahinterstehen.
Ganz vereinfacht ist es genau so, wie face das dargestellt hat. Verstehe das Problem auch nicht ganz.Und wenn er ihr es abkauft? Mit Überweisung und so? Dann ist es keine Schenkung mehr. Er muss es aber finanzieren, und dazu das Grundbuch belasten. Gestaltung, Gestaltung, Gestaltung. saralina87 13.05.2020 13:17
nordbayer schrieb:
Und wenn er ihr es abkauft? Mit Überweisung und so? Dann ist es keine Schenkung mehr. Er muss es aber finanzieren, und dazu das Grundbuch belasten. Gestaltung, Gestaltung, Gestaltung.Dann reden wir auch nicht mehr von Schenkungssteuer sondern "nur" noch von der Grunderwerbsteuer.Ich weiß ehrlich gesagt nicht ganz worauf du hinaus willst...
nordbayer 13.05.2020 13:26
Beispiel steuerliche Berechnung der Höhe der Schenkung wenn das Grundstück vor 2 Jahren für 50% mehr als dem heutigen Bodenrichtwert gekauft wurde.
saralina87 13.05.2020 13:35
nordbayer schrieb:
Beispiel steuerliche Berechnung der Höhe der Schenkung wenn das Grundstück vor 2 Jahren für 50% mehr als dem heutigen Bodenrichtwert gekauft wurde.Man nimmt die Fläche mal den Bodenrichtwert und zieht im Anschluss davon die übernommenen Schulden (daher vorher mit der Bank sprechen, damit das auch reibungslos läuft) ab - fertig! Wenn dabei ein Minus rauskommt oder weniger als der Freibetrag dann fällt einfach keine Schenkungssteuer darauf an, was ist jetzt das Problem?
nordbayer 13.05.2020 13:46
Dann muss die Frau im fiktiven Beispiel ihm das Grundstück aber unter Realwert verkaufen damit keine Schenkungssteuer anfällt?
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