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ᐅ Steuerrechtlicher Rat Grundbucheintrag


Erstellt am: 13.05.2020 06:54

saralina87 13.05.2020 13:59
nordbayer schrieb:

Dann muss die Frau im fiktiven Beispiel ihm das Grundstück aber unter Realwert verkaufen damit keine Schenkungssteuer anfällt?
Jein, der Wert des Grundstücks im steuerrechtlichen Sinn orientiert sich ja trotzdem am Bodenrichtwert. Wenn der Verkaufswert drunter liegt dann ist es eben eine gemischt Schenkung, die in einen unentgeltlichen und einen entgeltlichen Teil gesplittet wird. Auf den unentgeltlichen fällt, sofern die übernommenen Schulden das nicht ausgleichen, natürlich trotzdem Schenkungssteuer an.
Nicht zu vergessen beim hypothetischen Verkauf: Das würde dann einkommensteuerlich auch eventuell wieder eine Rolle bei der Freundin spielen.

nordbayer 13.05.2020 14:23
Jetzt also Einkommensteuer? War doch vorher gar nicht die Rede davon bei deiner "Beratung", dass man hier quasi nur auf Schenkungssteuer und Grunderwerbsteuer achten muss! Ich seh schon, du stimmst mittlerweile zu, dass man hier bei der Gestaltung einiges falsch machen kann.

Wieder ein fiktives Beispiel: Das Grundstück der Frau hat den steuerlichen Wert 400, sie hat es für 600 vor 2 Jahren gekauft. Es bestehen noch 500 Kredit. Sie verkauft dem Mann die Hälfte für 300, die der Mann ihr überweist. Könnte ein übel gelaunter Finanzbeamter einen Steuerbescheid über 100 Schenkung von Mann an Frau erstellen, da der Mann ja 100 mehr als den steuerlichen Wert gezahlt hat?

Es soll ein Haus für 400 darauf gebaut werden. Angenommen, der Mann kann ihr nicht einfach 300 überweisen. Mann und Frau wandeln den Kredit in einen gemeinsamen Kredit mit gesamtschuldnerischer Haftung um und erhöhen die Grundschuld auf 900. Wie berechnet sich jetzt die Schenkungssteuer für den Grundstücksanteil?

Oder müssen sie zwingend zwei getrennte Kredite aufnehmen, die mit der gleichen Grundschuld besichert sind? Wie kann man einen Hausbau sauber ohne Schenkungen aus zwei Krediten mit entsprechenden Entnahmen bezahlen?

saralina87 13.05.2020 15:36
nordbayer schrieb:

Jetzt also Einkommensteuer? War doch vorher gar nicht die Rede davon bei deiner "Beratung", dass man hier quasi nur auf Schenkungssteuer und Grunderwerbsteuer achten muss! Ich seh schon, du stimmst mittlerweile zu, dass man hier bei der Gestaltung einiges falsch machen kann.
Natürlich war vorher nicht die Rede von der Einkommensteuer, weil die TE danach nicht gefragt hat. Abgesehen davon braucht man dafür noch immer keinen Steuerberater, das alles weiß ein Notar auch. Und zuallerletzt ist das hier keine Beratung, sondern die schlichte Feststellung dass die Konstellation steuerlich nicht so kompliziert ist, als dass man zwingend einen Steuerberater dafür bräuchte. Ein Notar tut's da, wie gesagt, völlig.
Und dass es ganz ohne Beratung geht hat nie jemand behauptet. Ich würde mein Augenmerk aber auf Fragen lenken, die einem der Steuerberater nicht beantwortet kann, der Notar aber schon.
nordbayer schrieb:

Wieder ein fiktives Beispiel: Das Grundstück der Frau hat den steuerlichen Wert 400, sie hat es für 600 vor 2 Jahren gekauft. Es bestehen noch 500 Kredit. Sie verkauft dem Mann die Hälfte für 300, die der Mann ihr überweist. Könnte ein übel gelaunter Finanzbeamter einen Steuerbescheid über 100 Schenkung von Mann an Frau erstellen, da der Mann ja 100 mehr als den steuerlichen Wert gezahlt hat?

Was das mit der Frage der TE zu tun hat verstehe ich jetzt auch endgültig nicht mehr. Um was geht es dir denn nun eigentlich?!
Es gibt keinen "steuerlichen Wert", wie du es nennst. Nein, es würde der (eventuelle) Spekulationsgewinn berechnet werden, der sich aber an den Anschaffungskosten und nicht am Bodenrichtwert orientiert. Wäre ja auch fair, warum sollte er auch weniger als die Hälfte bezahlen? "Steuerlicher Wert", wie du ihn nennst, und tatsächlicher Wert sind ja nicht identisch.

Wenn du darauf hinaus willst ein Scheingeschäft zu machen um die Schenkungssteuer zu umgehen - das wäre halt Hinterziehung. Sollte man sich gut überlegen, ob da eine Heirat nicht die bessere Alternative darstellt
nordbayer schrieb:

Es soll ein Haus für 400 darauf gebaut werden. Mann und Frau wandeln den Kredit in einen gemeinsamen Kredit mit gesamtschuldnerischer Haftung um und erhöhen die Grundschuld auf 900. Wie berechnet sich jetzt die Schenkungssteuer für den Grundstücksanteil?

Oder müssen sie zwingend zwei getrennte Kredite aufnehmen, die mit der gleichen Grundschuld besichert sind? Wie kann man einen Hausbau sauber ohne Schenkungen aus zwei Krediten mit entsprechenden Entnahmen bezahlen?

Für die Schenkungssteuer spielt doch erst mal nur das Grundstück und die dazugehörigen übernommenen Schulden eine Rolle. Alles was danach passiert (Hausbau, Erhöhung der Grundschuld) spielt doch gar keine Rolle mehr, zumindest nicht für die Schenkungssteuer.

Was aber ohne Heirat dann immer noch "gefährlich" werden kann ist, wie gesagt, die Erbschaftssteuer für den Fall, den wir uns alle nicht wünschen.

nordbayer 13.05.2020 16:03
saralina87 schrieb:

Wenn du darauf hinaus willst ein Scheingeschäft zu machen um die Schenkungssteuer zu umgehen - das wäre halt Hinterziehung.
Nö, ich behaupte man kann hier im fiktiven Fall womöglich so gestalten dass effektiv keine Schenkung stattfindet und somit mit etwas Geschick auch keine Schenkungssteuer zu zahlen ist. Und dass man aber womöglich doch beträchtliche Summen an Steuer zahlen muss wenn man es nicht richtig ausführt. Falls Eigemtumsverhältnisse etc richtig gewählt werden.

saralina87 13.05.2020 16:07
nordbayer schrieb:

Nö, ich behaupte man kann hier im fiktiven womöglich so gestalten dass effektiv keine Schenkung stattfindet und somit mit etwas Geschick auch keine Schenkungssteuer zu zahlen ist. Und dass man aber womöglich doch beträchtliche Summen an Steuer zahlen muss wenn man es nicht richtig ausführt. Falls Eigemtumsverhältnisse etc richtig gewählt werden.

Du, nichts für Ungut, aber es sollte eigentlich klar sein dass keine Schenkungssteuer anfällt wenn der Freund ihr die Hälfte für den reellen Wert abkauft, oder?
Für diese Erkenntnis braucht man dann absolut keine Beratung mehr.

nordbayer 13.05.2020 16:12
Für den reellen Wert oder für den Buchwert? Und wie schafft der Mann dem Finanzamt einen bestimmten Anteil am Kredit, also eine Kaufpreiszahlung, nachzuweisen wenn der Kredit in einen gemeinsamen Kredit umgewandelt wird?
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