ᐅ Stellplätze außerhalb des Baufensters
Erstellt am: 06.09.2025 22:58
11ant 07.09.2025 18:57
hausbauer 28 schrieb:
wir haben ein Grundstück erworben, auf dem entweder eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus mit drei Einheiten entstehen soll. Inzwischen haben wir die Bauantragszeichnungen erhalten. Dabei sind die Stellplätze allerdings außerhalb des Baufensters eingezeichnet."Finde" den Fehler (in lila Fettdruck markiert). Um welche Flurstücksnummer soll es sich den handeln ?Dem Vorschlag "Zeichnungen zeigen" schließe ich mich an.
hausbauer 28 07.09.2025 19:43
Es wird ein Dreier Reihenhaus, Keine Doppelhaushälfte, sorry für das Missverständnis!
11ant 07.09.2025 20:02
Spätestens weil die Grundflächenzahl dem Mittelhaus das Genick brechen würde, dächte ich an Eurer Stelle wohlwollendst über eine WEG nach und würde die Stellplätze an der Straßenfront des Grundstücks bündeln.
ypg 07.09.2025 20:43
hausbauer 28 schrieb:
Wir haben tatsächlich nur die Option des Befreiungsantrags. Die Stellplätze wurden im Aufteilungsplan außerhalb des Baufensters eingezeichnet. Unser Planer hatte vorab einen Aufteilungsplan für uns erstellt, da das Grundstück in 3 geteilt wird.Na, dann. Dann würde ich mal abwarten.Darf ich fragen, ob Ihr an der Planung beteiligt ward? Ich mein, Euer Haus, Eure Planung. Das impliziert ja eine Kommunikation mit dem Architekten.
hausbauer 28 schrieb:
Leider haben wir den Text im Bebauungsplan erst nach Kauf des Grundstücks gesehen. Da haben wir etwas zu voreilig entschieden.Dazwischen, zwischen Kauf, Entdeckung und jetzt gab es aber eine Planungsphase?Da „entdeckt“ man doch so etwas. Gerade auch als B oder C. Aber auch A ist offensichtlich.
Wie dem auch sei: wir sind nicht vor Ort, kennen die Gegend nicht. Aber nach Flurkarte könnte man von einigen Übertretungen und Ausnahmen ausgehen. Sag Du es uns - es sind Deine Hausaufgaben. Probleme löst man nicht in einen Forum.
Ansonsten sehe ich es so:
hanghaus2023 schrieb:
Ich vermute, mit der Begründung Wohnraum zu schaffen geht heutzutage so Einiges wiltshire 07.09.2025 21:09
hausbauer 28 schrieb:
Sind unsere Sorgen berechtigt oder können wir das Ganze gelassen sehen?Eine Gespräch beim Bauamt hilft um festzustellen, dass der Bauantrag grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Mit drei Wohneinheiten wird es natürlich knapp, 6 Stellplätze zu bauen. Aber für dieses Vorhaben ist der Bebauungsplan auch nicht gedacht.Ähnliche Themen