Sonderwunsch nicht erfüllbar, obwohl im Kaufvertrag festgelegt!

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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P

pharma

Hallo,

vielen Dank für eure Meinungen. Ich glaube ich habe mich eventuell etwas ungenau ausgedrückt.
Mit der Verschiebung der Wand sollte die Küche vergrößert und zusätzlich sollte die Wand noch verlängert und eine Tür eingebaut werden. Dies wurde dann auch so als Sonderwunsch mit den geplanten Sonderkosten in den Kaufvertrag aufgenommen. Vermutlich habe ich der neuen Variante zu schnell zugesagt, damit der Bau nicht behindert wird und habe auch dazu tendiert es dabei beruhen zu lassen. Bekannte haben nun auf mich eingeredet, dass mir doch ein Schaden entstanden wäre und ich rechtliche Schritte prüfen sollte. Daher wollte ich unabhängige Meinungen einholen.
Ich finde es immer noch merkwürdig, dass so eine Abmachung im Kaufvertrag scheinbar nicht viel zu sagen hat.
Von meiner Seite aus kann der Thread geschlossen werden.
Viele Grüße
Juliane
 
V

Voki1

Was ist denn Dein "Schaden"? Und .... "zu schnell" (aber immerhin) zugesagt zur neuen Variante. Damit ist eine Vertragsänderung durchgeführt worden, hier vermutlich wirksam. Oder hat der Ersteller Dich genötigt, bedroht oder arglistig getäuscht? Sonstwie Druck ausgeübt? Und einen Schaden kann ich nicht erkennen, es sei denn, dass eine ggf. vorhandene Küche eingebaut werden sollte oder aber eine Küche auf Basis der Planänderungen bestellt worden ist. Irgendwie so etwas.
 
P

pharma

Ich wollte hier niemandem zu Nahe treten, sondern einfach nur eure Erfahrungen/ Meinungen zu so einem Fall einholen.
Ich bitte aber um einen angemessenen Tonfall und natürlich wurde ich nicht unter Druck gesetzt.

Ich habe in meinen vorherigen Beitrag nur zugegeben eventuell zu schnell zugestimmt zu haben. Vermutlich habe ich aber sogar richtig gehandelt und habe meine Nerven geschont und mir Streit erspart.
 
V

Voki1

Erstaunlich ist, dass ein sachlicher Beitrag offenbar als unangemessener Tonfall angesehen wird. Ich fand meine Beiträge außerordentlich sachlich. Es fehlen eben zu einer Beurteilung jede Menge Informationen. Der Begriff "Schaden" ist hier immer auch ein juristischer Begriff. Dieser lässt sich ziemlich trennscharf von "gefühlten" Schäden abgrenzen. Und es stellt sich bei dem Lauten rufen nach den Anwälten dann immer auch die Frage, welche Anspruchsgrundlagen denn hier zielführend werden könnten. Hierfür muss man wissen, wie sich die Abläufe zugetragen haben. Das mag unhöflich klingen, dient aber einer inhaltlich (irgendwie) ausreichenden Grundprüfung. Sich im Recht glauben und selbiges auch haben (bekommen) sind eben zwei unterschiedliche Dinge. ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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