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ᐅ Sonderwunsch nicht erfüllbar, obwohl im Kaufvertrag festgelegt!


Erstellt am: 02.11.14 20:41

pharma02.11.14 20:41
Hallo liebe Bauexperten,

ich habe eine Eigentumswohnung gekauft und im Kaufvertrag wurde nach Prüfung des Bauträgers eine Verschiebung einer Wand aufgenommen. Ich habe sogar auf eine Anlage des neuen Grundrisses im Kaufvertrag bestanden. Bei der ersten Begehung einer baugleichen Wohnung hat sich nun herausgestellt, dass die Wand nicht verschoben werden kann, da ein Schacht an die Wand grenzt. Mein Sonderwunsch kann nun nicht erfüllt werden.
Wie ist in so einem Fall zu verfahren?
Ich frage mich ob es sich lohnt dagegen vorzugehen oder ob ich darüber hinweg sehen soll.

Bin für jeden Erfahrungswert bzw. guten Rat dankbar.
Vielen Dank vorab und schöne Grüße
Juliane
DNL02.11.14 20:53
Was sagt denn der Bauträger dazu?
pharma02.11.14 21:09
Bisher nur eine Schulterzucken und und mir wurde eine neue Grundrissvariante zugeschickt. Damit der Bau weitergeht habe ich zugestimmt und um Zusendung eines neuen Kostenvoranschlages gebeten (müsste jetzt weniger Kosten, da weniger neue Wand). Das ist jetzt 4 Wochen her und ich habe nichts mehr gehört. Auf Nachfrage kam nur "ach da war ja was" und nun ist wieder eine Woche vergangen. Langsam bin ich richtig verärgert und überlege mich rechtlich beraten zu lassen. Wüsste nur zu gerne, ob das Sinn macht oder nur Geld und Nerven kostet.
emer02.11.14 21:50
pharma schrieb:
... mir wurde eine neue Grundrissvariante zugeschickt. Damit der Bau weitergeht habe ich zugestimmt ...

Was willst du nun noch?
Dann wird wohl so gebaut.
Bauexperte02.11.14 22:29
Guten Abend Juliane,
pharma schrieb:

ich habe eine Eigentumswohnung gekauft
In einem wie viel Parteienhaus?
pharma schrieb:

und im Kaufvertrag wurde nach Prüfung des Bauträgers eine Verschiebung einer Wand aufgenommen. Ich habe sogar auf eine Anlage des neuen Grundrisses im Kaufvertrag bestanden. Bei der ersten Begehung einer baugleichen Wohnung hat sich nun herausgestellt, dass die Wand nicht verschoben werden kann, da ein Schacht an die Wand grenzt. Mein Sonderwunsch kann nun nicht erfüllt werden.
Wie ist in so einem Fall zu verfahren?
Ich frage mich ob es sich lohnt dagegen vorzugehen oder ob ich darüber hinweg sehen soll.
Ich weiß nicht so wirklich, was ich mit Deiner Frage anfangen soll ... wenn die Wand nicht zu verschieben ist, dann ist das maximal ärgerlich, aber nicht zu ändern. Mit welchem Ziel glaubst Du, dagegen vorgehen zu können?
pharma schrieb:

Damit der Bau weitergeht habe ich zugestimmt und um Zusendung eines neuen Kostenvoranschlages gebeten (müsste jetzt weniger Kosten, da weniger neue Wand).
Das verstehe ich auch nicht ..? Wenn "nur" eine Wand verschoben werden sollte, wie können dann Mehrkosten bzw. jetzt dann Minderkosten entstehen, mit Ausnahme vlt. für geänderte Ausführungspläne ...?
pharma schrieb:

Langsam bin ich richtig verärgert und überlege mich rechtlich beraten zu lassen.
Auch hier - mit welchem Ziel und Zweck? Abseits dessen, daß Du der Änderung zugestimmt und wahrscheinlich die Ausführungspläne geändert werden müssen.

Grüße, Bauexperte
Voki103.11.14 13:15
Was soll das Ziel einer Auseinandersetzung sein? Fakt ist doch wohl, dass die gegenständliche Mauer - wider Zusagen - nicht verändert werden "darf", mithin also eine Umsetzung abschließend ausscheidet. Nun hätte man darüber nachdenken können, ob an dem Kaufvertrag dann noch festzuhalten ist oder eben nicht. Hier hast Du Dich dafür entschieden, dass die fehlende Änderungsmöglichkeit sich im Preis auswirken müsse "weniger neue Wand". Wenn das dann so ist, dann würde das voraussetzen, dass die Wand nunmehr dann ja kleiner sein müsste, als das bei Deiner "Wunschwand" der Fall gewesen wäre. Nun kostet ein Stückchen Wand nicht so die Welt und es stellt sich die Frage, ob denn wegen diesem (verschwindend geringem) Nachlass ein Streit mit dem Vertragspartner losgetreten werden soll oder man sich da nicht bei einer anderen Kleinigkeit gütlich und vernünftig verständigt.

Gefühlsmäßig kann ich Deinen Frust nachempfinden. Man verhandelt, es wird neu gezeichnet und zugesagt und hinterher nicht eingehalten. Da würde ich mir auch die Frage nach der Qualität des Vertragspartners stellen und befürchten, hier würden noch andere Dinge ggf. nicht so funktionieren, wie man das im Grunde vertraglich vereinbart hat.

Ich denke, dass Du hier einfach auf die kommenden Dinge aufpassen musst und Dich nicht mit einer (unabänderlichen) Kleinigkeit aufreibst. Das nervt, kostet Zeit und Mühe und verschiebt die Wand dann doch nicht.
kaufvertragausführungspläne