Vielleicht ein wenig zur Geschichte der Wohnung
„
Dieses hintere Kinderzimmer dient als Schlaf- und Aufenthaltsraum für Ihren Vater und ist möbliert mit Bett, Schreibtisch und Fernseher sowie einem Kleiderschrank. Der Kleiderschrank steht an der Außenwand ohne Abstand. Das Bett steht unter dem Fenster vor der Heizung.
Sie bewohnen diese Wohnung mit Ihren Eltern seit 37 Jahren. Schimmelbefall haben Sie erstmals im Jahr 2022 für das Schlafzimmer geltend gemacht. Da Sie als Ursache ein unzulängliches Lüftungs- und Heizverhalten nicht akzeptieren wollten“
Da brennt die Luft im Verhältnis zur Vermieterin.
Zum Thema Abstand zu Wänden wird auch schon geantwortet. „Bzgl. Möbel an Außenwand sowie bzgl. Heizung und Lüftung verweisen viele Gutachter gerne auf DIN/TS 4108-8 "Vermeidung von Schimmelpilzbefall in Wohnräumen". Da steht auch einiges zu Mieterpflichten zur Schimmelpilzvermeidung drin. Das könnte dir vor Gericht böse auf die Füße fallen.“
Wenn ich so einen Stress seit Jahren hätte (inklusive der weiteren Themen im Haus, die in anderen Foren nachzulesen sind), würde ich mich eher um eine neue Wohnung kümmern, als über Jahre den Vermieter ans Bein pinkeln zu wollen, wenn ich selbst ggf. das Problem bin.