ᐅ Sauna im Garten in Bayern - Abstand Nachbargrundstück
Erstellt am: 13.03.21 16:44
WilderSueden13.03.21 21:07
Schimi1791 schrieb:
Es enthält keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten (Definition Feuerstätte: bauliche und ortsfeste – aus Baustoffen oder Bauteilen hergestellte – Anlagen, in denen durch Verbrennung fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe Wärme erzeugt wird.).Wobei die Definition des Aufenthaltsraums scheinbar umstritten ist. Eine Sauna dient ja dazu sich dort absichtlich aufzuhalten (anders als z.B. eine Garage die man definitionsgemäß betritt um ins Auto zu steigen), andererseits ist eine Sauna eher nicht für längere Aufenthalte geeignet, besonders wenn ich Aufguss mache 😉Nach allem was ich in meiner Recherche rausgefunden habe, ist die Sauna im Grenzbereich wegen dem Aufenthaltsraum eine Grauzone die noch nicht richterlich geklärt ist.
apokolok13.03.21 21:20
Jo, Sauna ist eben schon ein Aufenthaltsraum und deswegen kein privilegiertes Nebengebäude, das ohne Grenzabstand errichtet werden darf. Genausogut könnte man ja auch ein Billiardzimmer, einen Fitnessraum oder auch ein Heimkino errichten.
Da wird man keine Genehmigung dafür bekommen, wenn einer klagt wird das nicht gut ausgehen.
Dass es trotzdem regelmäßig so gebaut wird, ist natürlich ein anderes Thema.
Da wird man keine Genehmigung dafür bekommen, wenn einer klagt wird das nicht gut ausgehen.
Dass es trotzdem regelmäßig so gebaut wird, ist natürlich ein anderes Thema.
Schimi179113.03.21 21:34
Nun ... das würde ggf. bedeuten, dass eine Garage mit einer Werkbank nicht auf der Grundstücksgrenze gebaut werden dürfte (?). Wie lange dürfe man sich denn dann maximal in der Garage aufhalten? 🙂
Eine Garagenparty wäre dann auch untersagt, sofern die Garage auf der Grundstücksgrenze steht? Oder zählt nur der primär gedachte Anwendungszweck?
Bei einer Sauna hätte ich jetzt den Aufenthaltsraum als den Raum interpretiert, den ich ggf. als Ruheraum vorsehen würde.
Eine Garagenparty wäre dann auch untersagt, sofern die Garage auf der Grundstücksgrenze steht? Oder zählt nur der primär gedachte Anwendungszweck?
Bei einer Sauna hätte ich jetzt den Aufenthaltsraum als den Raum interpretiert, den ich ggf. als Ruheraum vorsehen würde.
Bookstar13.03.21 21:34
fach1werk schrieb:
Warum?-deutlich weniger Stromverbrauch -nicht Kreislauf belastend
-fast keine Aufheizzeit
-Tiefenwirkung bei Rückenschmerzen
-längerer Aufenthalt möglich
-bei verschiedenen Vorerkrankungen besser verträglich
-darf täglich genutzt werden
-preislich etwas günstiger
Persönlich mag ich beides, von der Wärmekabine hat man Zuhause aber eben viel mehr.
Schimi179113.03.21 21:40
Bookstar schrieb:
...
von der Wärmekabine hat man Zuhause aber eben viel mehr.Das sehe ich anders. Bei mir stünde der Erholungseffekt und das Saunieren im Vordergrund. Im Garten sehe ich da für mich haushohe Vorteile einer Sauna 🙂Nida35a13.03.21 21:44
Sauna ist nicht nur teure warme Luft,
sondern ein Lebensgefühl mit lieben Menschen
sondern ein Lebensgefühl mit lieben Menschen
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