
tecker2010
Hi,
wir sind im Januar aus unserer Wohnung in Berlin ins neue Eigenheim umgezogen. Noch offen ist bislang die Rückzahlung der Mietkaution (2.000 EUR). Unser Vermieter will nun (nach erneuten Drängeln) die Hälfte auszahlen und die andere Hälfte erst nach der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017. Diese macht er im Jahr 2018. Wir müssten als bis zum nächsten Jahr warten, ehe wir die 2. Hälfte der Kaution bekommen. Ich frage mich nun ob das rechtens ist? Seine Begründung ist, dass sich noch Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung 2017 (es war nur der Monat Januar!) ergeben könnten und er die halbe Kaution so lange als Sicherheit benötigt.
Ich bin der Meinung gelesen zu haben, dass binnen 6 Monaten eine Rückzahlung erfolgen muss. Weiß jmd. von euch was in meinem Fall zu tun ist?
Danke, Grüße
wir sind im Januar aus unserer Wohnung in Berlin ins neue Eigenheim umgezogen. Noch offen ist bislang die Rückzahlung der Mietkaution (2.000 EUR). Unser Vermieter will nun (nach erneuten Drängeln) die Hälfte auszahlen und die andere Hälfte erst nach der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017. Diese macht er im Jahr 2018. Wir müssten als bis zum nächsten Jahr warten, ehe wir die 2. Hälfte der Kaution bekommen. Ich frage mich nun ob das rechtens ist? Seine Begründung ist, dass sich noch Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung 2017 (es war nur der Monat Januar!) ergeben könnten und er die halbe Kaution so lange als Sicherheit benötigt.
Ich bin der Meinung gelesen zu haben, dass binnen 6 Monaten eine Rückzahlung erfolgen muss. Weiß jmd. von euch was in meinem Fall zu tun ist?
Danke, Grüße