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ᐅ Qual der Wahl - welches Baugrundstück wählen?


Erstellt am: 04.11.21 09:48

ypg04.11.21 15:22
EinHausfür5 schrieb:

26 (sehr groß, von den 919m2 bleiben aber auch "nur" 730m2 Nettofläche, Nachteil: Pfeife, dadurch deutlich höhere Kosten für das Grundstück)
Dann wäre 32 ein kostenoptimierter Kompromiss?
EinHausfür5 schrieb:

28 hatten wir auch schon überlegt, 34 kommt nicht in Frage, da da drunter ein Regenrückhaltebecken kommt und dann auch schon direkt die laute Hauptstraße....
Ist ein Regenrückhaltebecken schlimm???
Und überprüfe, ob die Straße tatsächlich so laut ist… scheint sich ja wohl um eine Ortsstrasse, also 50er-Zone zu handeln.
ypg04.11.21 15:41
Klicke Dich zu den Außenmaßen mal durch die Viebrockhaus-Häuser... die haben oft so ca. 1 Meter Kniestock. da siehst Du gut die Raumprogramme.
Was eben bei Eingeschossigkeit und Keller sehr markant das Haus prägt: oben weniger Wohnfläche, dafür viel Nutzräume im Keller.
vonBYnachSH04.11.21 15:59
Wenn für Euch die 18 ganz klar an 1 ist, dann ist es vielleicht auch die 5? Da wisst Ihr wenigstens schon, was ihr an Bestand außen rum habt und es kann selbst in ein paar Jahren dort nicht mehr gebaut werden, was bei der Wiese hinter 18 leider schon noch der Fall sein kann.
Die 19 würde ich nicht nehmen, wolltet Ihr nicht mehr Ruhe wegen dem Hund? Da läuft ja dann auch alle naselang jemand vorbei.
Ich fände die 22 ganz gut, da sind dann auf drei Seiten niedrigere Häuser als Ihr es seid. Warum soll eigentlich das Grundstück möglichst groß sein? Habt Ihr was spezielles vor?
11ant04.11.21 16:01
EinHausfür5 schrieb:

zusätzlich mit einem 3m breiten Knickschutzstreifen nicht genutzt werden. Von daher haben viele Grundstücke eine deutlich kleinere Nettogrundfläche als angegeben.
Der Hund hat dort trotzdem Auslauf, und so lange die Fläche für die Grundflächenzahl zählt, ist sie nicht ganz verloren.
EinHausfür5 schrieb:

Ich hatte naiverweise gedacht, dass man da grob mit 9x12 auskommt.
Das wären 108 qm überbaute Fläche, die würden sich in etwa 130 oder 170 qm Wohnfläche (Anderthalbgeschösser / Zweigeschösser) übersetzen. 4:3 ist gut, 5:4 auch noch; im Quadratgrundriss bräuchtest Du noch einen Aufschlag für die dann immer irgendwo als Verschnitt über bleibenden / verlorenen Flächen.
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EinHausfür504.11.21 20:19
LordNibbler schrieb:

Ich persönlich hätte keine Lust auf die Grundstücke, zu der eine Privatstraße als Zufahrt gehört. Da hat man bei disem Baugebiet 1-5 Mitbesitzer mit denen man sich immer einig sein muss, was Pflegeaufwand und Instandhaltungskosten betrifft.

Tatsächlich ist es meistens (bis auf den zweiten Block vorne) nur ein anderer. Das wird schon hoffentlich klappen. Ich gehe einfach mal von guten Nachbarn aus.

Es ist schwierig. 32 grenzt dann direkt an ein großes Mehrfamilienhaus. Auf der Höhe darf man tatsächlich noch 70 fahren, ist da noch Außerorts. Der Ort beginnt erst etwa auf der Höhe des ersten Knicks im Osten.
Und zu den Knicks, die stehen in SH unter Naturschutz, zusammen mit dem Schutzstreifen. Wir dürften diesen dann auch nicht einzäunen, also gibt es leider auch keine zusätzliche Auslauffläche für den Hund. Dafür natürlich eine etwas weitläufigere Einfriedung und man muss dort keine Hecken o.ä. mehr pflanzen.

5 steht bei unseren Bekannten auf Platz 2, hätten wir daher auch rausgelassen. Dort verliert man aber auch knapp 300m2 an den Knick.
vonBYnachSH schrieb:

Warum soll eigentlich das Grundstück möglichst groß sein? Habt Ihr was spezielles vor?

Früher hat man noch vom großen Grundstück mit viel Platz geträumt, heute ist es dann eher so eine Mischung zwischen Traum und Realität, und der Versuch noch das Maximum rauszuholen. Wir wollen einen Teil als Nutzgarten anlegen und uns generell von der Fläche vergrößern (aktuell 240m2 im Speckgürtel Hamburgs).

Gehe ich denn richtig in der Annahme, dass grundsätzlich bei einer Wandhöhe von 4m ein Kniestock von etwa 1m möglich sein sollte?
11ant04.11.21 20:57
EinHausfür5 schrieb:

Gehe ich denn richtig in der Annahme, dass grundsätzlich bei einer Wandhöhe von 4m ein Kniestock von etwa 1m möglich sein sollte?
Wenn Du zusätzlich zur zutreffenden Annahme von etwa drei Metern Geschosshöhe davon ausgehen darfst, daß der Erdgeschossfußboden mit der Bezugshöhe identisch ist oder selber als diese genommen werden darf, dann ja. Ich habe im konkreten Fall nicht in Deinem Bebauungsplan nachgeschaut. Leider regelt das jeder Bebauungsplan ein bißchen anders und manche formulieren es in einer "Transparenz" für einen Leser, der Vater und Mutter erschlagen hat.
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