Die Bebauung nach §34 wird oft und gern als "Freibrief" mißgelesen, bedeutet aber eher eine Art Gegenteil, nämlich "Rechtsunsicherheit", die durch eine Bauvoranfrage zu beseitigen ist. Daß der Zeichenknecht des GU - gleich ob da nun ein Architekt für verwendet wird oder nicht - nur weil er ja schließlich fachliche Erfahrung hätte die Kunden-Eigenplanung beim Abmalen im selben Waschgang auch fehlerbereinigen würde, ist das nächste Mißverständnis. Das gilt nur bedingt: er beseitigt Genehmigungshindernisse. Die Dummheiten läßt er auf Wunsch seines Brötchengebers drin, um in den Architektenstolz des Selberplaners keinen Kratzer zu machen. Nichts ist für einen Auftragnehmer besser, als wenn der Kunde hinsichtlich der Planung gleichzeitig Vorlieferant ist, an den man Beschwerden über Murks zurückleiten kann. Durchgriffshaftung an die eigene Nase, toll. Ein freier Architekt hätte eine Berufshaftpflicht, für "notwendige Archtektenleistungen" eines selbst vorlageberechtigten Maurermeisters gibt es die nicht.
Für Deinen Ungeschicklichkeitsfehler ist es austauschbar, ob Du nach der Dachform vor der Planung zuerst fragst (statt vorne anzufangen) oder sie als vermeintliches Finish einschätzst, nachdem Du erst "semifinal" mit Deinen Abzählreimen am Ende bist. Meinungs- (und auch Warnungs-!) Umfragen können eine Planung nicht ersetzen. Und es grenzt nahezu an Idiotie, ein fachlich einschlägiges Schwarmwissen erst anzuzapfen, wenn es zu einer Umkehr schon recht spät wäre.
Wasser führt grundsätzlich nur eines im Schilde: nämlich rücksichtslos seinem schnellstmöglichen Abfluß zuzustreben. Es hat moralisch keinerlei Hemmungen, dieses Ziel auch durch Einsickern zu erreichen (und zwischendurch noch in den Puff zu gehen, ääh: sich an Korrosionen zu beteiligen). Ein fließgeschwindigkeitsschwaches Dach führt also grundsätzlich zu teuflischen Bedrohungen an jeder Duchführungsstelle. Fleckiger Deckenputz "indiziert" die zu spät, aber zu Wartungszwecken als "Gleisgänger" (zwischen PV-Ständern !) auf der Dachhaut herumzutrampeln, tauscht nur den Teufel gegen den Beelzebub aus. Ich sage das schon nicht ohne Grund, daß ein Flachdach nur dann billig ist, wenn es auf seine Dichtigkeit nicht ankommt. In meinem Alter hat man schon mehrere Bausündenjahrzehnte erlebt - auch solche, in denen technischer Modemurks die geschmacklichen Entgleisungen noch bei weitem übertroffen hat.
Solar- oder PV-Module haben einen wesentlich mit ihrer Neigung zusammenhängenden Wirkungsgrad. Sie einzeln in diese Position zu bringen wird nur dort gemacht, wo Beschränkungen des Bebauungsplanes (oder des Einfügungsgebotes) das erforderlich machen. Ansonsten plant man die Dachneigung passend für die Modulneigung, ggf. auch mit der Konsequenz einer schrägen Ebene und daraus folgend rundum ansteigender Linien statt einer waagerechten Traufe und Schrägen nur an den Ortgängen. DAS hätte mich bei §34 auszuloten gereizt, aber da bringt einen ein eingepreister Notarchitekt wohl äußerst selten drauf. Als Plan B würde ich (bei kooperativen Höhenlinien des Geländes, aber über das hast Du uns noch nicht aufgeklärt) die Hausumrisse entsprechend hindrehen.
Du siehst nun hoffentlich, daß es kaum Dümmeres gibt, als kurz vor dem Stundengong dem Lehrer noch eine (erste !) Frage zu stellen; und die dann auch noch als Geschmacks- statt als Verständnisfrage.
Gehe ich recht in der Befürchtung, Du hättest Dich als Zauberlehrling bereits zu einem Entwurf vorgetastet, der Dir bis auf den noch unentschiedenen Hut eingabereif erscheint ?