ᐅ Probleme mit Nachbarn wegen abgerutschter Erde
Erstellt am: 20.08.15 18:43
HBiHH28.08.15 10:31
Ich kenne die anderen beiden angrenzenden Nachbarn nicht. Aktuell gehört es noch der Stadt, da die Grundstücke nur reserviert sind. Er meinte er würde die Nachbarn kennen, einer wäre sogar ein Bekannter von ihm.
Das wäre alles kein Problem. Hm.
Ich bin mir da nicht so sicher, ob der hintere Nachbar, obwohl er ein Bekannter ist, eine ca. 4 - 5 Meter Betonwand an der Grenze zu seinem Garten haben will.
Wenn ich dem zustimmen würde, würde ich das eh an ein paar Bedingungen knüpfen wie z.b., dass die Kosten für Stützmauer vollständig dann von ihm übernommen wird. Schließlich will er ja so hoch.
Aber unabhängig davon will ich mir sicher sein, dass dadurch wie gesagt keine Nachteile für unser Grundstück entsteht.
Das wäre alles kein Problem. Hm.
Ich bin mir da nicht so sicher, ob der hintere Nachbar, obwohl er ein Bekannter ist, eine ca. 4 - 5 Meter Betonwand an der Grenze zu seinem Garten haben will.
Wenn ich dem zustimmen würde, würde ich das eh an ein paar Bedingungen knüpfen wie z.b., dass die Kosten für Stützmauer vollständig dann von ihm übernommen wird. Schließlich will er ja so hoch.
Aber unabhängig davon will ich mir sicher sein, dass dadurch wie gesagt keine Nachteile für unser Grundstück entsteht.
toxicmolotof28.08.15 10:34
Lasse dir ein Recht geben, die Wand mit Grafitti verschönern zu dürfen.
Da gibts einige Künstler die sowas sehr schön machen können... alles ist schöner als eine Betonwand.
Da gibts einige Künstler die sowas sehr schön machen können... alles ist schöner als eine Betonwand.
Bauexperte28.08.15 12:27
HBiHH schrieb:
Das wäre alles kein Problem. Das liest sich bis hierher, als handle es sich beim Nachbarn um ein sehr schlichtes Gemüt HBiHH schrieb:
Aber unabhängig davon will ich mir sicher sein, dass dadurch wie gesagt keine Nachteile für unser Grundstück entsteht.Es gibt Geländesituationen, da geht es leider nicht anders. Andererseits wäre ich mir - obgleich Tox´ Idee etwas hat - nicht sicher, ob ich auf eine solche Mauer schauen wollte. Wie hoch wird sie eigentlich? Die L-Steine glänzen schon nicht durch Schönheit, aber eine Mauer ... selbst bemalt ...? Mhmm ich weiß nicht.Ich könnte mir gut vorstellen, daß die Zustimmung der angrenzenden Nachbar notwendig ist, damit eine Baulast eingetragen werden kann. Andererseits - und da beißt die Maus keinen Faden ab - bedeutet eine Baulast in den Augen des ein oder anderen Käufer´s auch immer eine Wertminderung des Grundstückes.
Wenn Du zum gleichen Schluss kommst, kannst Du Dich zurücklehnen, denn ohne Deine/eure Zustimmung läuft nichts; gar nichts.
Grüße, Bauexperte
toxicmolotof28.08.15 12:37
Username_wahl28.08.15 15:30
Oder mit Efeu bepflanzen
HBiHH28.08.15 15:54
Bauexperte schrieb:
Es gibt Geländesituationen, da geht es leider nicht anders. Andererseits wäre ich mir - obgleich Tox´ Idee etwas hat - nicht sicher, ob ich auf eine solche Mauer schauen wollte. Wie hoch wird sie eigentlich? Die L-Steine glänzen schon nicht durch Schönheit, aber eine Mauer ... selbst bemalt ...? Mhmm ich weiß nicht.
Grüße, BauexperteDie Grenzhöhe ist ca.167 üNN an der tiefsten Stelle ganz hinten wo seine Garage endet.
Er möchte auf 169 üNN + 2,35m Garagenhöhe.
Das heißt an der tiefsten Stellen hätte man Stützwand plus Garage ca. 4,35m.
Efeu wäre gar nicht mal so schlecht.
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