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ᐅ Probleme mit Bauamt wegen Anböschen, Stützmauern!


Erstellt am: 03.07.17 12:21

Zaba1204.07.17 13:51
Das ist ja dass was ich nicht verstehe, mein südlicher Nachbar schau ja schon auf 9m in östlicher Richtung auf 2m L-Steine. Den hat es ja noch schlimmer erwischt. Ich schicke euch heute Abend ein Foto. Keine Ahnung ob ihm das bewusst ist. Werde mich mit ihm treffen.

Laut Bebauungsplan darf die Wand nicht höher sein als 6 Meter. Heißt ich kann von keiner Seite einen Wohnkeller mit Terrasse machen.

Ich will dich nur 1,55 im besten Fall. Keine 2m
Zaba1204.07.17 13:54
11ant schrieb:
So isses.


Das war ja auch mein Eindruck - in #12 sieht man allerdings, daß ein Keller vorgesehen ist.

So gesehen könnte man hier auch á la SupaCriz ein UG-Wohnzimmer in Betracht ziehen.

Deswegen der Keller. Der eigentlich nicht geplant war.
Zaba1204.07.17 14:05
Hier die Bilder. Da wo der Mensch steht endet mein Grundstück. Dann geht das Grundstück meines südlichen Nachbarn weiter. An der Kante ist es 2m, gefühlt ein wenig mehr Wie schon erwähnt hat mein Nachbar das größere Problem.

Bei mir sieht es so wenig aus, weil der Nachbar neben mir gefühlt 0,5 - 1m unter Straßenniveau gebaut hat.

Übrigens habe ich nichts gegen meinen Nachbarn sondern gegen die sture Auslegung des B-Plans durch das Bauamt.

Und natürlich ist das Grundstück schon gekauft, sonst würde ich mir hier nicht einen heißen schreiben.

Baustelle mit Erdreich, Hang und angrenzenden Wohnhäusern, Bodenarbeiten sichtbar


Aussenansicht eines modernen zweistoekigen hauses auf einem hang mit terrasse und gartenmauern
11ant04.07.17 14:12
Ich denke, die Bilder machen auch deutlich, warum man (vielleicht zu fest) die Reißleine ziehen will, den Plattenwald nicht weiter wachsen zu lassen. Allerdings ist die Optik angeböscht weniger krass. Also z.B. daß die L-Steine nicht mehr als 60 cm aus der Wiese schauen sollen, wäre ein m.E. gangbarer Kompromiss.
grundstücksteine