Problem mit NRW.Bank-Kredit und Grundschuld

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Tassimat

Tassimat

Falls die Bank auf einen Grundbucheintrag für die Zwischenfinanzierung besteht, wie wäre es mit:
1. Rang 280.000 Bank
2. Rang 120.000 NRW.Bank
3. Rang 120.000 Bank
 
Dr Hix

Dr Hix

Nö, Darlehen ohne Grundschuld = Blankodarlehen = richtig teuer
Nö, Grundschuld > Darlehen ist hier gegeben. Frage war: Wieso unbedingt reduzieren, wenn für NRWB am Ende bloß der dahinterstehende Kredit relevant ist.

Der Förderkredit ist keine Sicherheit!
Eine Begründung wäre toll!
Es geht hier um die Sicherheit für 120k, die noch dazu bloß temporär (bis Herbst 2020), nämlich bis zur Auszahlung des Förderkredits, benötigt werden. Wieso braucht es seitens der Geschäftsbank dafür ne Grundschuld, wenn sie doch bereits Brief und Siegel der NRWB hat, dass die 120k ausgezahlt werden? Das klappt doch beispielsweise mit Kapitallebensversicherungen auch.
 
N

nordanney

Nö, Grundschuld > Darlehen ist hier gegeben. Frage war: Wieso unbedingt reduzieren, wenn für NRWB am Ende bloß der dahinterstehende Kredit relevant ist.
Als Bank bewertest Du immer die Höhe Grundschuld als Sicherheit. Also steht zunächst eine Grundschuld von T€ 400 als Vorlast da - völlig egal, wie hoch die Finanzierung ist. Die Grundschuld ist nämlich abstrakt und NICHT an das Darlehen gebunden wie eine Hypothek.
Eine Begründung wäre toll!
Es geht hier um die Sicherheit für 120k, die noch dazu bloß temporär (bis Herbst 2020), nämlich bis zur Auszahlung des Förderkredits, benötigt werden. Wieso braucht es seitens der Geschäftsbank dafür ne Grundschuld, wenn sie doch bereits Brief und Siegel der NRWB hat, dass die 120k ausgezahlt werden? Das klappt doch beispielsweise mit Kapitallebensversicherungen auch.
Anders gefragt. Wofür gibt es überhaupt Grundschulden, wenn der Kunde doch der Bank Brief und Siegel gibt, dass er das Darlehen zurückzahlt? Weil ein Versprechen keine Sicherheit ist. Und mehr gibt es hier nicht. Dazu kommt noch, dass ohne Grundschuld auch noch eine ganz andere Kondition fällig wird.
Auch bei TA-Darlehen gegen LV gibt es Grundschulden. Die LV ist nur der Tilgungsersatz, Zession der Auszahlungsansprüche an Bank - gibt es beim NRW.Bank Darlehen übrigens nicht ==> keine Sicherheit der Bank, dass das Darlehen zurückgeführt wird.
 
D

DerErbauer

Guten Abend zusammen,

zunächst ein herzliches Dankeschön an euch alle für eure Antworten und die rege Diskussion

Gerne möchte ich euch Rückmeldung geben, was die Gespräche mit NRW.Bank und Geschäftsbank ergeben haben:
Die sehr freundliche und kompetente Sachbearbeiterin bei der NRW.Bank hat die Situation sofort verstanden und konnte mir direkt die "Angst" nehmen.
Es ist so, dass die Hypothek erst unmittelbar vor Auszahlung des Förderkredites im Grundbuch stehen muss, die Grundbuchsituation also erst zur Auszahlung passen muss. Zudem ist unser Problem wohl keine Seltenheit - vor allem aber ist der Förderkredit nicht in Gefahr, es gibt wohl viele Möglichkeiten die Grundbuchsituation (oder zumindest die rechtliche Situation) anzupassen.
Man habe zudem schon häufig mit der in diesem Falle großen Geschäftsbank gearbeitet und die MA dort wären damit auch vertraut.

Auch das folgende Gespräch mit der Geschäftsbank war angenehm und unproblematisch - auch hier konnte man mir versichern, dass bereits häufiger mit der NRW.Bank und Förderkrediten gearbeitet worden ist und dass die Grundschuld entsprechend vor der Auszahlung angepasst und/oder entsprechend rechtlich z.T. abgetreten wird. Auch hier die Aussage, dass alles in Ordnung ist und der Förderkredit problemlos wahrgenommen werden sollte.

In Kürze habe ich eine Termin bei der Geschäftsbank, um den genauen Prozess dann direkt persönlich und mit dem Schreiben der NRW.Bank zu besprechen und abzuklären.

Die Situation sieht nun also doch besser aus, als bisher angenommen

Vielen Dank noch einmal für eure Hilfe!
 
Zuletzt aktualisiert 28.06.2025
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