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ᐅ Preissteigerung trotz Festpreis!


Erstellt am: 07.04.2022 13:45

cryptoki 07.04.2022 14:25
Mikehausbau schrieb:

Auch uns hat ein ähnliches schreiben erreicht, wir holen uns erstmal juristische Beratung. Wem geht es ähnlich? Wieviel aufschlag ist denkbar? 10-20% ? Wir könnten noch aus dem Vertrag raus, aber ob es sich lohnt ist die Frage.

Mal wieder weg von der Weltuntergangsstimmung. Einige haben nichts anderes zu tun.

Wann habt Ihr unterschrieben? Datum auf dem Vertrag?

Mikehausbau 07.04.2022 14:27
cryptoki schrieb:

Mal wieder weg von der Weltuntergangsstimmung. Einige haben nichts anderes zu tun.

Wann habt Ihr unterschrieben? Datum auf dem Vertrag?
Am Anfag des Jahres, vor dem Einmarsch!

Benutzer200 07.04.2022 14:31
Mikehausbau schrieb:

Auch uns hat ein ähnliches schreiben erreicht, wir holen uns erstmal juristische Beratung.
Macht das.
Wird aber nicht viel bringen, wenn sich das Unternehmen auf den 313er beruft. Der ist nämlich nach relativ neuem BGH-Urteil ein Grund dafür, dass das Unternehmen anpassen darf. Ich gehe stark davon aus, dass ein Krieg mit den Konsequenzen wohl eine Störung der Geschäftsgrundlage ist.

Nachfolgend mal eine juristische Einschätzung einer Kanzlei. Ist vielleicht auch für andere Betroffene interessant.


Deutscher Textabschnitt zu Kostensteigerungen bei Bauverträgen und Preisänderung gemäß §313 BGB.


Deutscher Textabschnitt zu Kosten, Gewinn, Zumutbarkeit von Verträgen und Offenbarungen.

cryptoki 07.04.2022 14:31
Mikehausbau schrieb:

Am Anfag des Jahres, vor dem Einmarsch!
Da war die Situation bereits genauso wenig kalkulierbar wie heute. Das Preisniveau Anfang Februar war immens, der Holzpreis ziemlich am Peak. Stahl war auch schon teuer. K.a. wieso die Firma heute so andere Preise kalkulieren soll. Verständlicher sind solche Schritte mit Verträgen aus 2021.

Finde ich spannend. Verweise in dem Gespräch mal auf die hohen Preise vom Februar 2022. Der Holzpreis ist seit Wochen sinkend. Dein Ausbauhaus inkl. Keller ist preislich schon ziemlich gut.

WilderSueden 07.04.2022 14:35
Benutzer200 schrieb:

Macht das.
Wird aber nicht viel bringen, wenn sich das Unternehmen auf den 313er beruft. Der ist nämlich nach relativ neuem BGH-Urteil ein Grund dafür, dass das Unternehmen anpassen darf. Ich gehe stark davon aus, dass ein Krieg mit den Konsequenzen wohl eine Störung der Geschäftsgrundlage ist.
Aber der Krieg ist ja nicht hier. Grundsätzlich sind Baumaterialien zu bekommen, vieles halt teurer und manches erst mit längerer Wartezeit. Angesichts der Preisexplosionen letztes Jahr musste auch im Januar mit größeren Preisschwankungen bzw. -steigerungen und Lieferproblemen gerechnet werden.

cryptoki 07.04.2022 14:37
WilderSueden schrieb:

Aber der Krieg ist ja nicht hier. Grundsätzlich sind Baumaterialien zu bekommen, vieles halt teurer und manches erst mit längerer Wartezeit. Angesichts der Preisexplosionen letztes Jahr musste auch im Januar mit größeren Preisschwankungen bzw. -steigerungen und Lieferproblemen gerechnet werden.
Genauso sieht es aus. Insofern würde ich das für diesen jungen Vertrag den Schachzug von Baugesetzbuch 313 in Frage stellen. Ein Gespräch mit freundlichen Hinweis auf die Fakten bringt vielleicht eine Einigung. Danach kannst Du ja immer noch zum Juristen marschieren.
vertragholzpreis