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ᐅ Preissteigerung trotz Festpreis!


Erstellt am: 07.04.2022 13:45

Benutzer200 07.04.2022 16:13
hauskauf1987 schrieb:

Anders gefragt: Wer bezahlt den Spass Vorfälligkeitszinsen bei Rücktritt Darlehen? Wer zahlt dir die Opportunitätskosten der jetzt viel höheren Zinsen?
Wer redet denn von einem Rücktritt? Es wird halt teurer, aber der Vertrag erlischt ja nicht.
Wahrscheinlich sind T€ 50 Preiserhöhung am Ende auch noch viel günstiger, als 1% Zinsen mehr zu zahlen - das aber nur am Rande.
hauskauf1987 schrieb:

Das wäre ja lachhaft wenns so einfach wäre...
Es ist tatsächlich so einfach - wenn die Umstände dazu passen.
hauskauf1987 schrieb:

Sollt der Häuslebauer halt auf 10% Marge verzichten und nur 5% oder 10% verdienen...
Darum geht es ja gar nicht. Wir reden über Mehrkosten von 20% oder vielleicht sogar so viel, dass der Häuslebauer drauf zahlt. Bei so "kleinen" Preissteigerungen sind wir meilenweit weg vom 313er.
hauskauf1987 schrieb:

Und die Gesamtpreise sind mit Sicherheit nicht durch den Krieg um 20% in Summe gestiegen (allein der Lohnanteil macht ja gehörig was aus am Hausbau)
Das hätte der Häuslebauer zu beweisen. Ohne Nachweis braucht man über eine Vertragsanpassung gar nicht erst nachzudenken. Da gilt tatsächlich weiterhin Festpreis ist Festpreis.

Benutzer200 07.04.2022 16:17
hauskauf1987 schrieb:

Was für ein Witz!!!!! Gespräch suchen, ablehnen, zur Not mit Anwalt.
Anders gefragt: Wer bezahlt den Spass Vorfälligkeitszinsen bei Rücktritt Darlehen? Wer zahlt dir die Opportunitätskosten der jetzt viel höheren Zinsen?
Das wäre ja lachhaft wenns so einfach wäre...
Das sagen z.B. unsere Handwerkskammern - ist Ausfluss eines Erlasses des Bauministeriums (bezieht sich auf diverse Baumaterialien, kann man online nachlesen. gilt zunächst bis 30.06.). Also der 313er kann sehr wohl "so einfach" angewendet werden. Ach ja, eine Übernahme von mehr als 50% der Mehrkosten erachtet der Erlass als unzulässig.

hauskauf1987 07.04.2022 16:26
Benutzer200 schrieb:

Wer redet denn von einem Rücktritt? Es wird halt teurer, aber der Vertrag erlischt ja nicht.
Wahrscheinlich sind T€ 50 Preiserhöhung am Ende auch noch viel günstiger, als 1% Zinsen mehr zu zahlen - das aber nur am Rande.

Es ist tatsächlich so einfach - wenn die Umstände dazu passen.

Darum geht es ja gar nicht. Wir reden über Mehrkosten von 20% oder vielleicht sogar so viel, dass der Häuslebauer drauf zahlt. Bei so "kleinen" Preissteigerungen sind wir meilenweit weg vom 313er.

Das hätte der Häuslebauer zu beweisen. Ohne Nachweis braucht man über eine Vertragsanpassung gar nicht erst nachzudenken. Da gilt tatsächlich weiterhin Festpreis ist Festpreis.
Zum letzten Punkt: das wird keiner können, da die Preise nicht so stark gestiegen sind. Ich gehe vom Vertragsabschluss 2022 aus.

Mikehausbau 07.04.2022 16:45
Vielen Dank für die Zahlreichen Antworten! Für mich ist es wichtig, dass die Firma die Preissteigerung offenlegt. Danach kann ich entscheiden,was zu machen ist. Die Finanzierung habe ich im Januar günstig abgeschlossen, zu Not nehme ich Sie für ein anderes Projekt bzw. kein Bau unter diesen Umständen und zwar für ein Kauf einer Bestandsimmobilie. Das ist aber die letzte Variante, die wir in Erwägung ziehen wollen.

Wir wollen uns mal sehen, was die Firma nun von uns verlangt, es macht für uns ein Unterschied ob 5% oder 20 % und ob man danach den Preis garantiert oder nicht. Oder bei einem weiteren Einmarsch erneut die Glocken klingeln.

Den Innenausbau wollten wir sowieso selbst übernehmen, wir haben in der Familie die nötigen Handwerker. Umstieg auf eine Rohbaufirma könnten wir uns auch vorstellen, wenn die Erhöhung zu hoch sind.

gutentag 07.04.2022 23:18
MMn hätte jeder Unternehmer aus den Erfahrungen von Corona eine Preisgleitklausel einführen sollen. Hat er aber nicht. Somit sein Pesch.

nagner99 08.04.2022 00:32
Habe ein ähnliches Schreiben erhalten. Vertragsabschluss Februar 2022 und Annahme durch den GU erst Ende März. Damit kann der Krieg hier nicht mehr als Grund gezählt werden. Ich werde das notfalls rechtlich ausfechten. Wo sind wir denn, dass Verträge einseitig angepasst werden können. Ich kann ja auch nicht die Bausumme kürzen weil der Sprit teurer ist und ich dann weniger über hab.
mehrkostenfestpreisvertragsabschluss