Preiserhöhung nach Auftragsbestätigung / Vertragsabschluss

4,90 Stern(e) 11 Votes
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Preiserhöhung nach Auftragsbestätigung / Vertragsabschluss
>> Zum 1. Beitrag <<

H

HilfeHilfe

Ist kein GU, sondern ein einzelnes Gewerk. Bei den anderen Gewerken passt aktuell - zum Glück noch alles.
Kündigen wollen wir im ersten Step nicht, aber noch würde mal die rechtliche Sotuation interessieren.
Was mich „ärgert“: würden die Preise runter gehen, würde er sich den Betrag ja auch einstecken. Aber ich kann ja auch nicht, wenn nicht schon bestellt Bzw wenn die Preise teurer werden.
könnte natürlich sein das dieses Gewerk alle anderen blockiert in der Ausführung. Blöde ausgangslage.

War gestern im Fachbaustoffhandel. Da wird nicht mehr nach Preis gefragt sonbdern wie blöde bestellt. Auch eine riesen Schlange an der Abholung. Jeder will es sich schön machen. Jeder hat Zeit
 
Schimi1791

Schimi1791

...
Kündigen wollen wir im ersten Step nicht, aber noch würde mal die rechtliche Sotuation interessieren.
Was mich „ärgert“: würden die Preise runter gehen, würde er sich den Betrag ja auch einstecken.
...
Die gleichen Fragen stellt man sich auch bei den aktuellen Negativzinsen, sprich Verwahrungsentgelt
 
H

hampshire

Gelten lt. Vertrag die AGB? Da kann das drin stehen.
Wenn Dich nur „ärgert“, dass Du von sinkenden Preisen nicht profitieren würdest, schlage eine Gleitpreisvereinbarung vor.
 
H

hampshire

Ich sehe das wie 11ant.
Der Dienstleister wird nicht erfreut über die den Anfangszoff sein und auf den Mehrkosten nicht sitzen bleiben wollen. Daher liegt es nahe, dass er bei allem was hinzukommt eine für sich besonders günstige Aufpreiskalkulation zugrunde legt.
Legt man eine gegenseitige Fairness in der Zusammenarbeit zugrunde, und nicht ein „selst-Schuld“ Prinzip, handeln beide Baupartner anders und sichern gegenseitig Zufriedenheit und Ergebnis.
Ich finde „geben und nehmen“ besser als “jeder nimmt was er kann“. Beides braucht einen Rahmen. Natürlich weiss ich, dass ich dafür immer häufiger als naiv bezeichnet werde. Ich fahre ganz gut damit.
 
S

Strahleman

Da hat jemand sein unternehmerisches Risiko mit Dummheit kombiniert.
You made my day :D

Es ist immer noch offen, um welches Gewerk bzw. Auftragsvolumen es geht. Bei nem Treppenbauer wird der Mehrpreis und das Volumen anders sein als beim Maurer. Je nachdem, wann das Gewerk loslegt, sollte man ja auch die potentiellen Mehrkosten erfragen können.

Einen Blanko Scheck in Form des Vertragszusatzes würde ich nicht unterschreiben.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3126 Themen mit insgesamt 42346 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben