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ᐅ Positionierung des Hauses auf Nordgrundstück


Erstellt am: 16.04.21 21:23

Naturliebhaber17.04.21 14:32
Das wäre natürlich schön. Und ja tatsächlich ist das Gebäude im Westen alles, aber nicht 5m eingerückt. auch südöstlich ist nur das eine Haus genau an dieser Linie, das nächste Haus steht ca. 10m versetzt nach hinten.

Vielleicht gibt es ja noch jemanden hier, der sich mit solchen Grenzfällen auskennt und da ggf. noch eine Meinung dazu hat.
Naturliebhaber19.04.21 16:30
Mir ist noch eine andere Idee gekommen.

ist es möglich, da es sich ja um zwei Grundstücke handelt, die Grenzen zu verschieben durch erneute Vermessung? Und was würde so ein Spaß ca. kosten? Kann da jemand was zu sagen?
Escroda19.04.21 17:39
Naturliebhaber schrieb:

ist es möglich, da es sich ja um zwei Grundstücke handelt, die Grenzen zu verschieben durch erneute Vermessung?
Ja. Zu beachten sind §19 Baugesetzbuch und §7 SächsBO.
Naturliebhaber schrieb:

Und was würde so ein Spaß ca. kosten?
Ab ca. 3000,-€; erster Treffer bei meiner Suchmaschine "teilungsvermessung sachsen" liefert sehr gute weitergehende Informationen.
Naturliebhaber19.04.21 18:15
Danke...

demnach: „(2) Durch die Teilung eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplan dürfen keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplan widersprechen.“

dann ja eher keine Teilung möglich, weil wir dadurch die Baulinie aushebeln würden. Oder verstehe ich das falsch?! Aber eine Verschiebung, sodass ein Grundstück größer und das andere kleiner wird, sollte doch trotzdem gehen?

puh, echt kompliziert alles
Escroda19.04.21 18:32
Naturliebhaber schrieb:

weil wir dadurch die Baulinie aushebeln würden.
Hab' mir schon gedacht, dass das nach wie vor Dein Ziel ist, daher habe ich die §§ erwähnt. Wenn Du allerdings nicht bei Deinem Plan aus #1 bleibst, kannst Du die neue Grenze so ziehen, dass noch ein sinnvoll zu bebauendes Baugrundstück übrig bleibt. Damit stünde die Teilung den Festsetzungen nicht entgegen. Dass Du nicht vor hast, dass Grundstück jemals zu bebauen, muss jetzt ja keiner wissen. Gut, nach §176 Baugesetzbuch könnte die Gemeinde ein Baugebot anordnen, halte ich aber für sehr unwahrscheinlich.

Bevor Du aber zu tricksen anfängst, solltest Du die Genehmigungsbehörde fragen, was es mit dieser vollkommen unsinnigen Baulinie auf sich hat. Oder Du fragst Deinen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, was er von Deinen Plänen hält und ob eine Bauvoranfrage vielleicht sinnvoll ist.
Naturliebhaber19.04.21 20:09
Vielen Dank...

haben schon Kontakt aufgenommen und hoffen auf zeitnahe Erkenntnisse. Ggf. ist die Baulinie nicht so entscheidend, so klang es zumindest durch. Also es kam durch, dass wir da schon ne Chance haben. Wäre natürlich schön.
teilungbauliniebaugesetzbuchfestsetzungengrundstück