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ᐅ Positionierung des Hauses auf Nordgrundstück

Erstellt am: 16.04.21 21:23
N
Naturliebhaber
Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks: ca. 1000qm
Hang: leicht
Grundflächenzahl: 0,6
Geschossflächenzahl: 1,0
Baufenster, Baulinie und -grenze: Baulinie Straße (Südwest) 5m, Baugrenze 3m
Randbebauung
Anzahl Stellplatz: 2
Geschossigkeit: 1,5
Dachform: Satteldach
Stilrichtung: modern
Ausrichtung: das ist die Frage 😉
Maximale Höhen/Begrenzungen
weitere Vorgaben

Anforderungen der Bauherren
da es hier nicht um den Grundriss gehen soll, nur ein paar allgemeine Infos:
ca 150qm, Grundfläche ca. 10x11, Erker im Esszimmer, Panoramafenster im OG in Richtung Nord-Ost, Großraumgarage (ca. 5x6m) + Carport


Guten Abend zusammen,

wir sind uns bei der Positionierung unseres Hauses total unsicher. Das Grundstück ist leider sehr ungünstig in Richtung Nord-Ost ausgerichtet. Allerdings sind wir auch keine großen Sonnenanbeter.
Uns gehören die Grundstücke 7 und 10, das Haus soll auf 7 stehen, da wir nicht den Großteil des Gartens in Richtung Straße haben wollen.

Ich habe unsere derzeit favorisierte Idee mit angehängt. Gut gefällt uns dabei, dass ein Stückchen Süd-West-Garten herausspringt. Außerdem gefällt uns, dass durch die Garage der Abstand zur Straße noch einmal größer wird. Allerdings sind wir unsicher, ob man auf diese Weise die Baulinie einfach umgehen kann, insbesondere auch mit der Garagen-Carport-Kombination (siehe Plan). Ungünstig ist natürlich die Garage im Süden. Außerdem ungünstig, die großen Fenster des Wohnbereiches zeigen nach oben zum Nachbar, der der Meinung war sein Grundstück ordentlich aufschütten zu müssen. Da aber zumindest sein Haus schon steht, ist keine weitere Bebauung in dieser Größenordnung zu erwarten. Ungünstig ist natürlich, dass wir höhenmäßig unter ihm bauen müssen.

Wichtig ist uns der Erker im Essbereich. Dort soll ein Sitzfenster mit Blick Richtung Nord-Ost entstehen, da dort ein wunderbarer Weitblick ist, der aller Voraussicht nach nicht verbaut wird. Deshalb würde auch keine Garage an dieser Seite Sinn machen, Erker und Garage würde sich beißen.

Bei der Ausrichtung, die ihr seht, wären ca. 10m von Haus bis Grundstücksgrenze zum Nachbarn nach oben Abstand.

Bebauungsplan Und Parzellierung mit Maßen sind angehängt. Daraus sind auch die Höhenangaben ablesbar. ein Foto aus Süd-Ost-Richtung zeigt die Nachbarbebauung inkl. des toll aufgeschütteten Grundstückes.

Was haltet ihr von der aktuellen Ausrichtung? Wie könnte man ggf. optimieren?

schon einmal danke für all eure Rückmeldungen und einen schönen Abend 🙂

Grundriss eines Hauses mit Garage und Carport; Baugrenze am Rand markiert.


Lageplan: Parzellierte Grundstücke mit roten Umrissen und Flächenangaben in m².


Lageplan eines unregelmäßigen Gebäudekomplexes mit blauem Umriss, grauer Grenze und Bahnhofstraße.


Weites Grasfeld mit Baugeräten, Zaunlinie und Gebäuden im Hintergrund.
N
Naturliebhaber
17.04.21 14:32
Das wäre natürlich schön. Und ja tatsächlich ist das Gebäude im Westen alles, aber nicht 5m eingerückt. auch südöstlich ist nur das eine Haus genau an dieser Linie, das nächste Haus steht ca. 10m versetzt nach hinten.

Vielleicht gibt es ja noch jemanden hier, der sich mit solchen Grenzfällen auskennt und da ggf. noch eine Meinung dazu hat.
N
Naturliebhaber
19.04.21 16:30
Mir ist noch eine andere Idee gekommen.

ist es möglich, da es sich ja um zwei Grundstücke handelt, die Grenzen zu verschieben durch erneute Vermessung? Und was würde so ein Spaß ca. kosten? Kann da jemand was zu sagen?
E
Escroda
19.04.21 17:39
Naturliebhaber schrieb:

ist es möglich, da es sich ja um zwei Grundstücke handelt, die Grenzen zu verschieben durch erneute Vermessung?
Ja. Zu beachten sind §19 Baugesetzbuch und §7 SächsBO.
Naturliebhaber schrieb:

Und was würde so ein Spaß ca. kosten?
Ab ca. 3000,-€; erster Treffer bei meiner Suchmaschine "teilungsvermessung sachsen" liefert sehr gute weitergehende Informationen.
N
Naturliebhaber
19.04.21 18:15
Danke...

demnach: „(2) Durch die Teilung eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplan dürfen keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplan widersprechen.“

dann ja eher keine Teilung möglich, weil wir dadurch die Baulinie aushebeln würden. Oder verstehe ich das falsch?! Aber eine Verschiebung, sodass ein Grundstück größer und das andere kleiner wird, sollte doch trotzdem gehen?

puh, echt kompliziert alles
E
Escroda
19.04.21 18:32
Naturliebhaber schrieb:

weil wir dadurch die Baulinie aushebeln würden.
Hab' mir schon gedacht, dass das nach wie vor Dein Ziel ist, daher habe ich die §§ erwähnt. Wenn Du allerdings nicht bei Deinem Plan aus #1 bleibst, kannst Du die neue Grenze so ziehen, dass noch ein sinnvoll zu bebauendes Baugrundstück übrig bleibt. Damit stünde die Teilung den Festsetzungen nicht entgegen. Dass Du nicht vor hast, dass Grundstück jemals zu bebauen, muss jetzt ja keiner wissen. Gut, nach §176 Baugesetzbuch könnte die Gemeinde ein Baugebot anordnen, halte ich aber für sehr unwahrscheinlich.

Bevor Du aber zu tricksen anfängst, solltest Du die Genehmigungsbehörde fragen, was es mit dieser vollkommen unsinnigen Baulinie auf sich hat. Oder Du fragst Deinen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, was er von Deinen Plänen hält und ob eine Bauvoranfrage vielleicht sinnvoll ist.
N
Naturliebhaber
19.04.21 20:09
Vielen Dank...

haben schon Kontakt aufgenommen und hoffen auf zeitnahe Erkenntnisse. Ggf. ist die Baulinie nicht so entscheidend, so klang es zumindest durch. Also es kam durch, dass wir da schon ne Chance haben. Wäre natürlich schön.
teilungbauliniebaugesetzbuchfestsetzungengrundstück