ᐅ Passivhaus-Anforderungen der Stadt stehen nicht im Bebauungsplan
Erstellt am: 17.07.25 07:27
haydee18.07.25 05:24
Passivhaus ist auch keine Raketentechnik.
nordanney18.07.25 08:13
ypg schrieb:
Ehrlich? Blabla, sag ich nur.Kannst Du gerne sagen. Ist aber so. Wer vom Passivhaus redet, redet über PHI-Häuser. Das ist einfach der Standard. So wie die aRdT. Kein BlaBla.Rübe118.07.25 08:46
Zitat Baupilot: Im Falle einer Zuteilung sind... Pflichten einzuhalten:
Zitat 2: Auf den Grundstücke Flurstück. 1412, 1413, 1414, 1415 und 1416 muss ein Passivhaus erstellt werden.
Damit ist alles gesagt. Punkt.
Zitat 2: Auf den Grundstücke Flurstück. 1412, 1413, 1414, 1415 und 1416 muss ein Passivhaus erstellt werden.
Damit ist alles gesagt. Punkt.
nordanney18.07.25 09:14
Rübe1 schrieb:
Damit ist alles gesagt...., sofern Zitat 2 auch vertraglich vereinbart wird. Ansonsten gilt der Bebauungsplan ohne Passivhaus.Rübe118.07.25 10:37
Ich glaube nicht, daß die Stadt wirklich so dumm sein könnte, das nicht irgendwo niederzuschreiben. Aber, who knows?
Viel schlimmer finde ich, wenn diese Bedingungen bekannt sind, daß hier - sollte es nicht schriftlich fixiert sein - aktive Beihilfe zum Besch...ss geleistet wird. Aber, das ist halt Deutschland...
Viel schlimmer finde ich, wenn diese Bedingungen bekannt sind, daß hier - sollte es nicht schriftlich fixiert sein - aktive Beihilfe zum Besch...ss geleistet wird. Aber, das ist halt Deutschland...
nordanney18.07.25 11:15
Rübe1 schrieb:
Viel schlimmer finde ich, wenn diese Bedingungen bekannt sind, daß hier - sollte es nicht schriftlich fixiert sein - aktive Beihilfe zum Besch...ss geleistet wird.Nein. Bei uns ist alles ganz fein geregelt. Und wenn nirgendwo fixiert würde, dass ein PH nötig ist (bleibt ja nur der KV), dann ist es völlig regelkonform, sich haarklein an die Regeln zu halten. Und die sind im Bebauungsplan niedergelegt = kein PHDa hat Beschiss nichts zu tun. Ist dann das Einhalten von Regeln.
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