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ᐅ Passivhaus-Anforderungen der Stadt stehen nicht im Bebauungsplan


Erstellt am: 17.07.25 07:27

Mathis.aenni17.07.25 07:27
Hallo liebes Forum,

wir sind ganz neu hier da wir seit kurzem die Chance haben ein Grundstück in einem Neubaugebiet zu kaufen. Wir haben eines der 5 Grundstücke, welches nicht an das Nahwärmenetz angeschlossen werden kann. Finden wir an sich gut da wir mit Wärmepumpe und Photovoltaik autark sein können. Der Bebauungsplan ist unseres Erachtens auch sehr liberal gestaltet, hier sind kaum Anforderungen genannt die uns groß einschränken würden. Im Exposé des Grundstücks wiederum steht unter Einschränkungen "-Passivhaus". Eine sehr dürftige Beschreibung wie wir finden, denn auch nach weiteren Durchforsten aller anderer öffentlichen Dokumente einschließlich Bebauungsplan, wird nirgends nur das Wort Passivhaus erwähnt. Auf Nachfrage in diversen Ämtern der Stadt, um den geeigneten Ansprechpartner zu finden treffen wir auf sehr viel Unwissenheit zu dieser Thematik. Als wir den Planer des Baugebietes ausfindig machen könnten, speist uns dieser zum Thema Passivhaus sehr kurz ab und verweist auf eine Seite eines 100 Seiten PDFs (IG Passivhaus Deutschland) mit den geltenden Anforderungen für unsere Grundstücke: Passivhaus Classic, Heizwärmebedarf 15 kWh/m²a sowie max. Erneuerbarer Primärenergieeinsatz von 60kWh/m²a. Mit diesen Angaben also die ersten Angebote diverser Fertighausanbieter eingeholt mit der Folge, dass viele diesen sehr niedrigen Heizwärmebedarf nicht einhalten können und somit kein konkretes Angebot abgeben können. Jetzt kommen wir zur eigentlichen, rechtlichen Frage. Ist für den zu stellenden Bauantrag, nicht das rechtsbindende Dokument der Bebauungsplan? Auch weitere zugängliche Dokumente bei Baupilot oder dem Bauamt der Stadt liegen nicht vor in denen die genannten Grenzwerte beschrieben werden. Wie ist eure Einschätzung, wenn hier ein Bauantrag mit Energieausweis, für einen höheren Heizwärmewert eingereicht würde, könnte dieser bei Einspruch der Stadt vor Gericht standhalten?
Besten Dank schonmal für Ideen und Meinungen zu dieser verzwickten Situation.

Mathias
nordanney17.07.25 09:00
Mathis.aenni schrieb:

Ist für den zu stellenden Bauantrag, nicht das rechtsbindende Dokument der Bebauungsplan?
Ja. Nicht mehr und nicht weniger.

Damit ist das Thema erledigt. Die Stadt kann gerne fordern, aber wird mit den Forderungen auf der Nase landen.

Stell doch mal den Bebauungsplan vor. Also nenn Namen der Stadt und des B-Plans o.ä. - auf keinen Fall einen direkten Link.
Mathis.aenni17.07.25 09:15
Hallo nordanney,
vielen Dank für deine schnelle Antwort, alle Dokumente sind beim Baupilot einzusehen, das Wohngebiet lautet Beim Brückle 1 in 89079. Danke schonmal für weitere Unterstützung.
nordanney17.07.25 09:41
Ich war mal so frei, mir alle Dokumente anzuschauen.

Fazit: Kannst auch nach Gebäudeenergiegesetz bauen, keinerlei Verpflichtung auf Passivhaus. Das Bauamt kann Euch gar nichts.

P.S.
Investiert zur Sicherheit trotzdem ein paar € für eine Erstberatung beim Baufachanwalt.
Parallel eine schriftliche Anfrage ans Bauamt stellen und um Stellungnahme zur Diskrepanz Bebauungsplan und woher auch immer genommener Forderung nach Passivhaus hinweisen bzw. um Stellungnahme bzw. konkreten Vorgaben (aus Sicht der Stadt) bitten.
Rübe117.07.25 10:14
au contraire

Wenn Er von der Stadt Ulm kaufst, dann schau Dir bitte den Musterkaufvertrag an. Da gibt es eine schuldrechtliche Vereinbarung, insbesondere § 2 Ziff. 5.

Wenn die Stadt jetzt bei der Vergabe fordert ein PH zu errichten, weil Du ja nicht angeschlossen werden kannst, dann hast Du ein Problem. Dahingehend, entweder baust Du PH oder bekommst das Grundstück nicht. Das kann Dir aber nur die Stadt beantworten. Ob das gerichtlich Stand hält, ist eine vollkommen andere Frage. Allerdings könnte das, bis das entschieden ist, Du alt und grau sein...
wiltshire17.07.25 10:21
Mathis.aenni schrieb:

Ist für den zu stellenden Bauantrag, nicht das rechtsbindende Dokument der Bebauungsplan?
nordanney schrieb:

Ja. Nicht mehr und nicht weniger.
Die Antwort wundert mich, denn besondere lokale Anforderungen ergeben sich neben dem Bebauungsplan aus den unterschiedlichen kommunalen Satzungen.
Satzungen konkretisieren nach meiner Kenntnis einen Bebauungsplan und sind ebenfalls rechtsverbindlich.
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