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ᐅ OKAL Hausbau - Erreichbarkeit der Baustelle


Erstellt am: 16.01.2021 01:27

Hauslebauer007 17.01.2021 00:04
/ T_im_Norden: Vielen Dank für Eure Einschätzungen. Ich denke, ich werde dann doch einen Anwalt konsultieren.

Merci nochmals.

ypg 17.01.2021 00:11
Hauslebauer007 schrieb:

leider wurden wir eines besseren belehrt.
Was bedeutet das? Was ist denn 2020 alles passiert?
Hauslebauer007 schrieb:

Laut Okal Haus können sie keinen Bauantrag stellen, solange das Grundstück nicht erschlossen ist. Nach Rücksprache mit dem Bauamt wäre die Aussage quatsch, da das Grundstück erschlossen wird, sobald ein Bauantrag gestellt wird.
Kann es sein, dass hier ein Missverständnis vorliegt?
Es geht um ein Neubaugebiet. Das kann ja bis zu 2,3 Jahren dauern, dass alles ERschlossen wird. Bedeutet: Baustrassen, Kanal, Strom usw liegt dann erreichbar für jedes Grundstück.
Kann es sein, dass das Neubaugebiet noch gar nicht soweit ist? Ihr drängt und die Hausbaufirma wartet in weiter Ferne auch, bis mal etwas getan werden kann. Die Erschliessung wird oft erst gemacht, wenn 2/3 der Grundstücke veräußert werden...
Dann gibt es natürlich die innere Erschließung, also von der Straße zum Haus... das beantragt man, nachdem die Baugenehmigung erfolgt ist.

Meine Frage: wie weit ist das Neubaugebiet? Wie sieht es aus? Bauen schon welche? Gibt es Straßen? Ist die Erschließung durch oder nicht?

11ant 17.01.2021 01:17
Hauslebauer007 schrieb:

Das Grundstück ist derzeit nicht erschlossen, da es ein Neubaugebiet ist. Ein Antrag für die Erschließung wurde von dem Grundstücksverkäufer bereits gestellt, allerdings vom Bauamt abgelehnt, mit der Begründung, ein Bauantrag soll gestellt werden, ehe die Erschließung vorgenommen werden kann.
Okal Haus weigert sich allerdings einen Bauantrag zu stellen und fordert, dass das Grundstück erschlossen sein muss, ehe der Bauantrag gestellt wird.
Was wir Euch hier nicht abnehmen können, ist: in Euren Vertrag zu schauen, was dort vereinbart wurde. Also z.B. wer den Bauantrag stellt und wann (d.h. unter welchen Voraussetzungen). Lesen müßt Ihr also schon (selbst), was Ihr unterschrieben habt.
Eine einzelgrundstückweise Erschließung wäre absolut unüblich, mehr als zwei Bauabschnitte hat ein Bebauungsplan-Geltungsbereich in der Regel nicht, selbst wenn er z.B. vier Sorten von Baufeldern hat. Allerdings "sammeln" viele Gemeinden eine gewisse Quote von bauwilligen Grundstückseigentümern, ehe sie eine Erschließung auf den Weg bringen. Da geht auch nichts schnell, es wird in Haushaltsjahren gedacht. Liegt Euer Grundstück denn "in zweiter Reihe", daß die Anfahrbarkeit klärungsbedürftig sein kann ? - Der Bürgermeister von Schilda (wo gebaut hat) kam sogar auf die glorreiche Idee einer Aufputzerschließung, auch so ein Schelmenstück muß einem erstmal einfallen, die diesbezügliche Schamgrenze verschiebt sich allerdings in den letzten Jahren. Besprecht das Problem mit einem Fachanwalt (keinem "hausärztlichen" oder Scheidungsrechtler !).

ypg 17.01.2021 01:42
11ant schrieb:

Also z.B. wer den Bauantrag stellt
Den Bauantrag stellt immer der Bauherr. Der wird vom Architekten vorbereitet. Dann unterschreibt man ihn und gibt ihn ab an sein Bauamt.

tomtom79 17.01.2021 11:34
Also hier liegt klar kein Fehler von Okal Haus vor, wenn das Grundstück noch nicht einmal erschlossen ist.

Unser Grundstück haben wir von der Gemeinde gekauft und im Bauvertrag wurde klar definiert das die Bau Fertigstellung erst ab dem Augenblick läuft wo das Grundstück erschlossen ist und es möglich ist einen Bauantrag abzugeben.

Vermutlich wurdet ihr hier getäuscht das es möglich ist vorher schon einen bauantrag zu stellen.

ypg 17.01.2021 12:05
tomtom79 schrieb:

Vermutlich wurdet ihr hier getäuscht das es möglich ist vorher schon einen bauantrag zu stellen.

wir wissen ja gar nicht, wie es sich mit dem Neubaugebiet verhält. Ich tippe wenn, nicht auf Täuschung, sondern auf Unkenntnis und Aneinandervorbeireden.
Firmen quatschen eben nicht viel, solange es noch nichts zu quatschen gibt.
sollte erstmal die Fragen beantworten.
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