ᐅ OKAL Hausbau - Erreichbarkeit der Baustelle
Erstellt am: 16.01.2021 01:27
Hauslebauer007 16.01.2021 13:01
bauenmk2020 schrieb:
Welche Daten gibt es denn über Baugrundstück?:
1.) liegt es innerhalb eines Bebauungsplanes?
2.) ist es eine "Baulücke" in einem bereits bebauten Gebiet?
3.) wie ist es erschlossen (Infrastruktur)?
4.) Wie setzt sich die Wartezeit zusammen? Hat die Firma so einen langen Vorlauf um die Planung / den Entwurf zu erstellen?Hallo,
zu 1.) Das Grundstück, das uns von Okal Haus vermittelt wurde und wir gekauft haben, ist ein Neubaugebiet. Nach Rücksprache mit dem Bauamt liegt es innerhalb eines Bebauungsplanes.
zu 2.) Nein.
zu 3.) Die Frage verstehe ich nicht, was meinst mit "...erschlossen (Infrastruktur)"? Laut Okal Haus können sie keinen Bauantrag stellen, solange das Grundstück nicht erschlossen ist. Nach Rücksprache mit dem Bauamt wäre die Aussage quatsch, da das Grundstück erschlossen wird, sobald ein Bauantrag gestellt wird.
zu 4.) Nach einem Gespräch mit dem Okal Haus-Architekten teilte mir dieser mündlich im Vertrauen mit, das Okal Haus die Häuslebauer gerne im Regen stehen lässt, damit die Preisgarantie von 15 Monaten überzogen wird und Okal Haus dem Kunden noch mehr in Rechnung stellen kann.
Habt ihr weitere Fragen oder Tipps für mich?
Viele Grüsse,
T_im_Norden 16.01.2021 14:12
Beratungstermin bei einem Fachanwalt holen.
Aufgrund deiner bisherigen Informationen scheint ihr selbst nicht fit genug in der Materie Hausbau zu sein.
Aufgrund deiner bisherigen Informationen scheint ihr selbst nicht fit genug in der Materie Hausbau zu sein.
Hauslebauer007 16.01.2021 16:08
T_im_Norden schrieb:
Beratungstermin bei einem Fachanwalt holen.
Aufgrund deiner bisherigen Informationen scheint ihr selbst nicht fit genug in der Materie Hausbau zu sein.Ok, vielen Dank.
bauenmk2020 16.01.2021 18:01
nunja, das mit den Bereitstellungszinsen ist ja schon "bitter". Jedoch eine Frage: Ihr habt das Grundstück+(ungebautes) Haus bei Okal Haus zusammen erworben? Dass die dann noch von EUCH wissen wollen, wie das Grundstück mit dem LKW zu erreichen ist usw. ist doch absurd??!!
Wurde euch auch der Finanzvermittler über Okal Haus vermittelt oder habt ihr selber nach einer Finanzierung geschaut?
Ein Anwalt wäre sicherlich nicht verkehrt, der prüft ob das alles so "legitim" ist. Aber da vergeht doch auch wieder (im wahrsten Sinne) kostbare Zeit drauf.
Wurde euch auch der Finanzvermittler über Okal Haus vermittelt oder habt ihr selber nach einer Finanzierung geschaut?
Ein Anwalt wäre sicherlich nicht verkehrt, der prüft ob das alles so "legitim" ist. Aber da vergeht doch auch wieder (im wahrsten Sinne) kostbare Zeit drauf.
Hauslebauer007 schrieb:Erschlossen: Straße, Strom, Wasser, Kanal. Zwecks Planung Leitungsführungen Zu- und Abfluss. Vielleicht passt das in deren Konzept nicht rein, euch in den "Unternehmens-Durchlauf-Prozess" einzutakten wenn es diese "Unbekannten" gibt.
zu 3.) Die Frage verstehe ich nicht, was meinst mit "...erschlossen (Infrastruktur)"? Laut Okal Haus können sie keinen Bauantrag stellen, solange das Grundstück nicht erschlossen ist. Nach Rücksprache mit dem Bauamt wäre die Aussage quatsch, da das Grundstück erschlossen wird, sobald ein Bauantrag gestellt wird.
hampshire 16.01.2021 18:15
Hauslebauer007 schrieb:
Da Okal Haus ja seit mehreren Jahrzehnten zig-tausende Häuser gebaut hat, gehe ich einfach der Annahme, das die wissen, wie ein Endkunde hinzuhalten ist.Welches Interesse sollte Okal Haus daran haben einen Kunden hin zu halten? Die verdienen ihr Geld ja mit dem Bau der Häuser und nicht mit dem Verhindern. Hauslebauer007 schrieb:
zu 3.) Die Frage verstehe ich nicht, was meinst mit "...erschlossen (Infrastruktur)"? Laut Okal Haus können sie keinen Bauantrag stellen, solange das Grundstück nicht erschlossen ist. Nach Rücksprache mit dem Bauamt wäre die Aussage quatsch, da das Grundstück erschlossen wird, sobald ein Bauantrag gestellt wird.Hier scheint der (oder ein) Hase im Pfeffer zu liegen. Du sitzt zwischen Behörde und Dienstleister, beide verlangen, dass jeweis der Andere einen ersten Schritt geht. Pragmatischerweise löst Du diese Situation auf - ggfs. mit Hilfe. Ob das ein Anwalt sein muss sei mal dahin gestellt. WilderSueden 16.01.2021 18:44
Hauslebauer007 schrieb:
zu 1.) Das Grundstück, das uns von Okal Haus vermittelt wurde und wir gekauft haben, ist ein Neubaugebiet. Nach Rücksprache mit dem Bauamt liegt es innerhalb eines Bebauungsplanes.
zu 3.) Die Frage verstehe ich nicht, was meinst mit "...erschlossen (Infrastruktur)"? Laut Okal Haus können sie keinen Bauantrag stellen, solange das Grundstück nicht erschlossen ist. Nach Rücksprache mit dem Bauamt wäre die Aussage quatsch, da das Grundstück erschlossen wird, sobald ein Bauantrag gestellt wird.Von wem habt ihr das Grundstück gekauft? Von der Gemeinde? Normalerweise macht die einmal die Erschließung für alle Grundstücke im Neubaugebiet, ist effizienter und sorgt hinterher für weniger Ärger.Oder habt ihr das von einem privaten Verkäufer gekauft der zufällig ein Grundstück hatte das jetzt Teil des Neubaugebiets ist?
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