ᐅ Offene Bauweise - Doppelhaushälfte ohne Nachbarn?
Erstellt am: 29.07.2020 07:18
thoschi 29.07.2020 07:18
Guten Morgen zusammen,
ich überlege ein Grundstück in einem Neubaugebiet zu kaufen. Lt. Bebauungsplan handelt es sich dabei um eine offene Bauweise, bei der sowohl Einzel-, als auch Doppelhäuser zugelassen sind.
Ich mich frage mich jetzt, wie das mit den Doppelhäusern genau funktionieren soll. Müssen sich da „zufällig“ zwei finden?
Was ist, wenn einer eine Doppelhaushälfte bauen möchte, seine direkten Nachbarn aber nicht?
Vermutlich habe ich einen dicken Denkfehler. Könntet ihr mir da weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal!
ich überlege ein Grundstück in einem Neubaugebiet zu kaufen. Lt. Bebauungsplan handelt es sich dabei um eine offene Bauweise, bei der sowohl Einzel-, als auch Doppelhäuser zugelassen sind.
Ich mich frage mich jetzt, wie das mit den Doppelhäusern genau funktionieren soll. Müssen sich da „zufällig“ zwei finden?
Was ist, wenn einer eine Doppelhaushälfte bauen möchte, seine direkten Nachbarn aber nicht?
Vermutlich habe ich einen dicken Denkfehler. Könntet ihr mir da weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal!
Ideensucher 29.07.2020 08:09
Geschlossene Bauweise: Bau des Hauses an die seitliche Grundstücksgrenze. Das heißt, die Außenwände der aneinandergrenzenden Häuser berühren sich.
Offene Bauweise: Abstand zur Grundstücksgrenze (vermutlich mindestens 3m)
Wichtig ist was DU auf DEINEM Grundstück bauen willst und darfst.
Grundstück ist vermutlich gross genug, so dass da auch ein Doppelhaus stehen kann.
Wichtig ist, wieviel Flaeche du bebauen darfst (Grundflächenzahl, Grundflaechenzahl). Wenn du 180qm Grundfläche bebauen darfst, reicht das durchaus fuer ein Doppelhaus.
Da Doppelhaus und Einzelhaus erlaubt sind, kannst du aber auch ein Einfamilienhaus mit 180qm Grundfläche bauen. Oder ein Haus mit 100qm Grundfläche und einen groesseren Garten geniessen.
Maximal bebaubare Grundfläche ist nicht max Wohnfläche, siehe auf Geschossflächenzahl, (Geschossflaechenzahl, Grundstücksgröße x Geschossflächenzahl = Geschossgesamtfläche )
Anzahl der moeglichen Etagen und weitere Infos findest du auch im Bebauungsplan.
Offene Bauweise: Abstand zur Grundstücksgrenze (vermutlich mindestens 3m)
thoschi schrieb:Was die Nachbarn bauen kann dir ja egal sein.
sowohl Einzel-, als auch Doppelhäuser zugelassen sind.
Was ist, wenn einer eine Doppelhaushälfte bauen möchte, seine direkten Nachbarn aber nicht?
Wichtig ist was DU auf DEINEM Grundstück bauen willst und darfst.
Grundstück ist vermutlich gross genug, so dass da auch ein Doppelhaus stehen kann.
Wichtig ist, wieviel Flaeche du bebauen darfst (Grundflächenzahl, Grundflaechenzahl). Wenn du 180qm Grundfläche bebauen darfst, reicht das durchaus fuer ein Doppelhaus.
Da Doppelhaus und Einzelhaus erlaubt sind, kannst du aber auch ein Einfamilienhaus mit 180qm Grundfläche bauen. Oder ein Haus mit 100qm Grundfläche und einen groesseren Garten geniessen.
Maximal bebaubare Grundfläche ist nicht max Wohnfläche, siehe auf Geschossflächenzahl, (Geschossflaechenzahl, Grundstücksgröße x Geschossflächenzahl = Geschossgesamtfläche )
Anzahl der moeglichen Etagen und weitere Infos findest du auch im Bebauungsplan.
erazorlll 29.07.2020 09:02
thoschi schrieb:
Ich mich frage mich jetzt, wie das mit den Doppelhäusern genau funktionieren soll. Müssen sich da „zufällig“ zwei finden?
Was ist, wenn einer eine Doppelhaushälfte bauen möchte, seine direkten Nachbarn aber nicht?
Vermutlich habe ich einen dicken Denkfehler. Könntet ihr mir da weiterhelfen?Der Denkfehler ist, dass das Doppelhaus auf "deinem" Grundstück errichtet wird. Also nicht eine Hälfte auf deinem Grundstück und eine Hälfte auf dem Nachbargrundstück, sondern beide Hälften stehen auf einem Grundstück.
Wenn das Grundstück 600m² hat, kannst du halt ein Einfamilienhaus drauf setzen für dich alleine oder du teilst das Grundstück quasi und setzt eine Doppelhaushälfte auf 300m² und die andere auf die anderen 300m². Und dann ist es deine Aufgabe einen Partner für die andere Hälfte zu finden.
K1300S 29.07.2020 09:59
Ich habe auch schon öfters gesehen, dass in einem Baugebiet fast nur Doppelhaushälftengrundstücke angeboten wurden. Dann können Interessenten entweder eines davon (für eine Doppelhaushälfte) oder eben den Doppelpack (für ein Einfamilienhaus) erwerben. Wenn natürlich nur ein großes Grundstück zur Wahl steht, müsste man für den Fall des Falles nach WEG teilen und selbst einen Partner suchen - oder halt real teilen und die nicht gewünschte Hälfte wieder für eine Bebauung mit einer Doppelhaushälfte verkaufen.
Escroda 29.07.2020 11:05
thoschi schrieb:
Ich mich frage mich jetzt, wie das mit den Doppelhäusern genau funktionieren soll.Wenn Du Glück hast, hat sich die Gemeinde oder der Verkäufer bereits Gedanken zu dem Thema gemacht und es ist/wird geregelt, z.B. im Kaufvertrag oder durch Baulasten.thoschi schrieb:
Müssen sich da „zufällig“ zwei finden?Wenn Du Pech hast, ja.thoschi schrieb:
Was ist, wenn einer eine Doppelhaushälfte bauen möchte, seine direkten Nachbarn aber nicht?Ohne weitere Regelung gilt dann: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. D.h., wer als erster den Bauantrag einreicht bestimmt, ob auf die Grenze oder mit Grenzabstand gebaut werden muss.thoschi schrieb:
Vermutlich habe ich einen dicken Denkfehler.Ich fürchte nicht.Ideensucher schrieb:
vermutlich mindestens 3mNein. BW 2,5m.Ideensucher schrieb:
Was die Nachbarn bauen kann dir ja egal sein.Nein.Ideensucher schrieb:
Wichtig ist was DU auf DEINEM Grundstück bauen willst und darfst.Nein. Wenn der Nachbar bereits mit Grenzabstand geplant und eingereicht hat, muss der Bauherr auch mit Grenzabstand bauen.erazorlll schrieb:
Der Denkfehler ist, dass das Doppelhaus auf "deinem" Grundstück errichtet wird.Nein. Doppelhaus im planungsrechtlichen Sinne heißt zwei aneinander gebaute Häuser mit trennender Grundstücksgrenze. Ideensucher 29.07.2020 11:26
Reden wir hier aneinander vorbei?
TE kauft Grundstück A, 700qm, Bebauungsplan sagt "Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte ist erlaubt".
Sein Nachbar kauft Grundstück B, ebenfalls 700qm. Der holt sich noch wen dazu und die bauen ein Doppelhaus (verbunden durch dicke Mauer). Der Nachbar auf Grundstück B muss aber - da offene Bauweise - einen Mindestabstand zu Grundstück A einhalten. Und TE ist auf Grundstück A frei in seiner Auswahl: Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte - unabhaengig davon was auf Grundstück B gebaut wird.
TE kauft Grundstück A, 700qm, Bebauungsplan sagt "Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte ist erlaubt".
Sein Nachbar kauft Grundstück B, ebenfalls 700qm. Der holt sich noch wen dazu und die bauen ein Doppelhaus (verbunden durch dicke Mauer). Der Nachbar auf Grundstück B muss aber - da offene Bauweise - einen Mindestabstand zu Grundstück A einhalten. Und TE ist auf Grundstück A frei in seiner Auswahl: Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte - unabhaengig davon was auf Grundstück B gebaut wird.
Ähnliche Themen