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ᐅ Offene Bauweise - Doppelhaushälfte ohne Nachbarn?


Erstellt am: 29.07.2020 07:18

Escroda 29.07.2020 12:54
Ideensucher schrieb:

Bebauungsplan sagt "Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte ist erlaubt"
Um Missverständnisse bei den Begriffen zu vermeiden:
Umgangssprachlich:
Einfamilienhaus = Einfamilienhaus
Doppelhaushälfte = Doppelhaushälfte
Planungsrecht (§22 Baunutzungsverordnung und 3.1, 3.1.4 Planzeichenverordnung):
o = offenen Bauweise
ED = nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
Ideensucher schrieb:

Der holt sich noch wen dazu und die bauen ein Doppelhaus (verbunden durch dicke Mauer).
Wenn das Grundstück nicht real geteilt wird, handelt es sich zwar umgangssprachlich um ein Doppelhaus, planungsrechtlich ist es aber ein Einzelhaus, welches aus zwei Wohngebäuden besteht.
Ideensucher schrieb:

Der Nachbar auf Grundstück B muss aber - da offene Bauweise - einen Mindestabstand zu Grundstück A einhalten.
Nein, muss er nicht, jedenfalls nicht wegen der offenen Bauweise (s. §22, Absatz 2 Baunutzungsverordnung). Wenn er seinen Bauantrag vor dem Nachbarn bei der Genehmigungsbehörde einreicht, kann er auf der Grenze bauen. Er braucht dann aber eine Baulast, die der Nachbar dann verweigern kann.
Ideensucher schrieb:

Und TE ist auf Grundstück A frei in seiner Auswahl
Nein. Wenn seine beiden Nachbarn mit Grenzabstand gebaut haben - dafür benötigen sie ja keine Baulast - kann er keine Doppelhaushälfte mehr bauen, da er dann auch Grenzabstände einhalten muss.

thoschi 29.07.2020 13:42
Schon mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Vielleicht muss ich meine Gedanken noch einmal besser darstellen:

icv möchte ein freistehendes Einfamilienhaus bauen.
Da aber bei der offenen Bauweise auch Doppelhaushälfte erlaubt sind, frage ich mich, ob es mir passieren kann, das der Nachbar, wenn er früher dran war, schon eine Doppelhaushälfte auf die Grundstücksgrenze zu mir gebaut hat.

goalkeeper 29.07.2020 14:01
thoschi schrieb:

Schon mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Vielleicht muss ich meine Gedanken noch einmal besser darstellen:

icv möchte ein freistehendes Einfamilienhaus bauen.
Da aber bei der offenen Bauweise auch Doppelhaushälfte erlaubt sind, frage ich mich, ob es mir passieren kann, das der Nachbar, wenn er früher dran war, schon eine Doppelhaushälfte auf die Grundstücksgrenze zu mir gebaut hat.

Zeig doch einfach mal das Grundstück her. Hier wurde bisher schon einige verwirrende Dinge geschrieben.

Bei z.B. einem Grundstück mit 700 qm wird das eher so zu verstehen sein, dass du entweder ein Einfamilienhaus drauf bauen kannst (mit Grenzabstand zum Nachbarn) oder 2 x Doppelhaushälfte, also zwei Häuser mit jeweils eigenem Eingang und jeder hat dann 350qm Grundstück.

Escroda 29.07.2020 14:12
thoschi schrieb:

ob es mir passieren kann, das der Nachbar, wenn er früher dran war, schon eine Doppelhaushälfte auf die Grundstücksgrenze zu mir gebaut hat.
Wenn er schon gebaut hat, siehst Du ja, ob das Haus auf der Grenze steht. Wenn noch kein Haus steht, solltest Du bevor Du kaufst einen Blick in das Baulastenverzeichnis und das Grundbuch werfen. Wenn Dein Wunschgrundstück nicht belastet ist, darf der Nachbar nicht auf der Grenze bauen. Zur Sicherheit kann man auch bei der Genehmigungsbehörde nachfragen, ob schon etwas eingereicht wurde. Das sollte aber auch der Verkäufer wissen.
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