ᐅ Neue KfW-Bedingungen ab 04/2016
Erstellt am: 31.05.15 11:06
BauPaar schrieb:
also könnte man durchaus schon (deutlich) vor dem 1.4.16 den Bauantrag etc stellen und mit dem Bau beginnen, um ab dem 1.5. dann zu sagen "ach, ich hätte doch gern 100k statt 50k"??? Kann ich mir nicht so richtig vorstellen...
Die Energiewerte bleiben in o.g. Beispiel mal gleich, um nicht unnötig für Verwirrung zu sorgen...Habe heute bei der KFW angerufen und die habe gesagt es geht.....zwischen Finanzierungsgespräch und Antragstellung dürfen maximal 3 Monate liegen und Mann kann sogar mit dem Bau beginnen (nicht mehr als 50%) um dann am 01.04.16 den Antrag einzureichen.
So soll man die höhere Förderung bekommen.
Wir planen es so. Lassen es uns aber noch mal schriftlich geben.
Hallo cumpa,
wäre nett wenn du uns auf dem Laufenden halten würdest was du bzgl. KfW unternimmst. Bei uns ist die Situation ähnlich:
Gestern den Bauantrag eingereicht (also noch vor 31.12.2015) und damit alte Energieeinsparverordnung. Aber auch wir wollen möglichst die 100t EUR KfW-Förderung. Allerdings wollen wir energetisch Sanieren 151 (KfW85) nutzen. Sollten damit also trotz Erhöhung des Effizienzhaus-Standards in den Genuss einer Förderung kommen.
Müssen wir irgendetwas bzgl. der Baubeginnsanzeige beachten?
Baubeginnsanzeige nicht vor Datum xy stellen?
Vielen Dank im Voraus!
wäre nett wenn du uns auf dem Laufenden halten würdest was du bzgl. KfW unternimmst. Bei uns ist die Situation ähnlich:
Gestern den Bauantrag eingereicht (also noch vor 31.12.2015) und damit alte Energieeinsparverordnung. Aber auch wir wollen möglichst die 100t EUR KfW-Förderung. Allerdings wollen wir energetisch Sanieren 151 (KfW85) nutzen. Sollten damit also trotz Erhöhung des Effizienzhaus-Standards in den Genuss einer Förderung kommen.
Müssen wir irgendetwas bzgl. der Baubeginnsanzeige beachten?
Baubeginnsanzeige nicht vor Datum xy stellen?
Vielen Dank im Voraus!
H
HB-NH201524.11.15 16:38Wann weiss man denn die neuen KfW Konditionen?
Zinsbindung, Effektivzins usw
Ist ja schön dass die KfW möglichst einen aktuellen Zinssatz, am besten den vom 30.03.2016, heranziehen will; aber für planende Häuslebauer ist das doch unplanbar wie es aktuell ist.
Man weiss nur dass es etwas Neues geben wird aber nicht die Konditionen.
Was denkt Ihr wann die KfW die Katze aus dem Sack lässt?
Zinsbindung, Effektivzins usw
Ist ja schön dass die KfW möglichst einen aktuellen Zinssatz, am besten den vom 30.03.2016, heranziehen will; aber für planende Häuslebauer ist das doch unplanbar wie es aktuell ist.
Man weiss nur dass es etwas Neues geben wird aber nicht die Konditionen.
Was denkt Ihr wann die KfW die Katze aus dem Sack lässt?
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