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ᐅ Neue KfW-Bedingungen ab 04/2016


Erstellt am: 31.05.15 11:06

toxicmolotof 16.06.15 16:58
Variante 1 liest sich richtig.

Wobei die Förderung vermutlich geringer aus fallen wird als heute (aber 100TEUR je Wohneinheit).

Bauexperte 16.06.15 17:17
Hallo,
boysetsfire schrieb:

Weiß hier jemand schon was konkretes bzgl. der Einstufung des KfW55-Hauses ab verschärfter Energieeinsparverordnung?
Kfw 70 wird das Referenzhaus; neu wird bauen nach "KfW 40+" eingeführt.
Verschone uns mit den Herren "wichtig"

Grüße, Bauexperte

boysetsfire 17.06.15 08:58
Bauexperte schrieb:

Oh bitte - verschone uns mit den Herren "wichtig"

Hab schon gemerkt dass bei denen ein anderer Ton herrscht.
Sorry, kommt nicht wieder vor!

toxicmolotof 17.06.15 12:37
Aber in dem Punkt hatten sie schon recht

bernie 05.07.15 15:32
Was mich interessieren würde: Welche Maßnahme ist entscheidend, ob man nach aktueller oder kommender Energieeinsparverordnung und KFW-Förderung behandelt wird?

Gilt die aktuelle Energieeinsparverordnung und auch KFW-Förderung, wenn der Bauantrag vor März 2016 bei der Stadt eingereicht wird, aber man erst danach mit dem Bau beginnt?

Payday 06.07.15 09:24
da zwischen Antragstellung des kfw kredits und dem abrufen dessen eine gewisse Frist liegt, wird zu 99% wohl das Datum der Antragstellung (die rede ist vom kfw Kredit, nicht der Bauanzeige oder ähnliches) entscheidend sein. wie soll das denn sonst auch gemacht werden? sie genehmigen dir den alten Standard, du fängts unverzüglich an und dann muss alles noch mal neu gemacht werden?!

soweit wie ich es verstanden habe wird kfw70 zum neuen Baustandard (weniger ist nicht mehr) und kfw55 wird zum jetzigen kfw70 (das "einfache" förderfähige System ohne Boni). es wird dann wohl auch neue bessere Standards geben die dann auch größere Boni mit sich bringen.

ob man nun alt oder neu bauen möchte muss jeder selbst ausrechnen. auf jeden fall wird das bauen nächstes Jahr teurer, da gerade im günstig Sektor mehr gemacht werden muss, da kfw70 ja zwingend erforderlich wird.
kfw70förderungenergieeinsparverordnungantragstellung