Neubau im Außenbereich (ehemaliger Bauernhof)

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Golfi90

Golfi90

Hey,
also bei uns würdest du damit nicht durch kommen, egal was das Bauamt sagt, denn die Finale Entscheidung trifft der Kreis.
Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Die Aussagen oben kommen vom LANDKREIS!
Ich habe es fälschlicherweise Bauamt genannt...

In ein paar Tagen haben wir aber einen Termin beim Bauamt unserer Gemeinde, da dieses die Vorläufige Bauanfrage auch absegnen muss, bevor es überhaupt zum Landkreis geht.
 
C

Caidori

Drücke dir die Daumen, ich bin bei jeglichen mündlichen Aussagen mittlerweile einfach skeptisch, nach unserem Bau Abenteuer ^^, wir wohnen ja auch im Außenbereich.
 
H

hanse987

Wenn ich bei uns in der Gegend so schaue, bleiben bei so Bauvorhaben im Außenbereich mind. immer 2 Außenwände von der alten Substanz stehen. Dies geht auch in die Richtung der 50% Aussage. Aus meiner Sicht wirst du da nicht herum kommen.
 
G

Garten2

Bekannte hatten ein ähnliches Problem und haben es bei uns in Oberösterreich mit der Haltung von einigen Schafen gelöst. So durften sie auch in Außenlage eine Scheune zum Wohnhaus umbauen.
Ich weiß nicht ob das bei euch auch ginge.
 
N

nordanney

Wenn Ihr umbauen könntet, seid Ihr ja schon Gewinner.

Meine Frage ging eigentlich dahin, warum das Amt überhaupt ein Wohnhaus genehmigen soll. Gesetzlich ist es nämlich ausgeschlossen, außer Du bis privilegiert oder hast ein entgegenkommendes Amt. Wenn Du nicht Bauer, Kiesgrubenbetreiber o.ä. bist, ist die normale Antwort nämlich fast immer: Nö
 
M

Mottenhausen

Die Aussagen oben kommen vom LANDKREIS!
Das macht es nicht besser, da der Landkreis in solchen Angelegenheiten teilweise realistischer und ergebnisorientierter agiert als die Gemeinde selbst, da nicht lokal, emotional gebunden sondern lediglich rechtlich verpflichtet.

Ich kann nur den Tipp nochmal wiederholen sich vorher mit einem Fachanwalt zusammen zu setzen: Nicht um einen unnötigen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen, sondern um in der eigenen Begründung von Anfang an auch rechtlich wasserdicht zu argumentieren.
 
Zuletzt aktualisiert 01.05.2024
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