Neubau im Außenbereich (ehemaliger Bauernhof)

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Golfi90

Golfi90

Hallo zusammen!

Unser Vorhaben auf dem ehemaligen Bauernhof meiner Eltern ein neues Wohnhaus zu bauen, nimmt weiter Form an.

Wir möchten den ehemaligen Schweinestall (16,5m * 6,5m Grundfläche) abreißen und ein neues Wohnhaus für mich und meine zukünftige Frau bauen.

Nachdem wir uns etliche Male mit unserem Architekten getroffen hatten und viel diskutiert und geforscht haben, sind wir soweit und haben in wenigen Tagen einen Termin beim Bauamt in unserer Gemeinde. Dort werden wir unsere Vorläufige Bauanfrage vortragen.

Als Anlage haben wir einen 4 Seitigen Text verfasst, in dem wir erläutern wieso wir gerade DIESEN Schweinestall neu aufbauen möchten.

Hat jemand so ein Vorhaben schon einmal durchgebracht und kann uns Erfahrungswerte und oder Tipps mitteilen?

Der Ortsbürgermeister ist auf unserer Seite, Letztendlich wird dieser aber nicht viel zu sagen haben...

Das wir keine Stadtvilla bauen ist uns auch klar! Das Wohnhaus würde/soll zum restlichen Anwesen passen!

Der Vorschlag unseres Architekten wäre 7,99m * 12m Grundfläche.
 
N

nordanney

Hat jemand so ein Vorhaben schon einmal durchgebracht und kann uns Erfahrungswerte und oder Tipps mitteilen?
Da so ein Vorhaben in 99,9% der Fälle abgelehnt werden muss, wirst Du kaum jemanden finden, der Dir helfen kann.

Welchen Begründung habt Ihr denn für ein nicht privilegiertes Vorhaben im Außenbereich? Vielleicht kann ich Euch dann Tipps geben.
 
Golfi90

Golfi90

Vor 2 Jahren saßen wir schonmal mit der Dame vom Bauamt zusammen. Dort hatte Sie uns mitgeteilt das wir eine der drei vorhandenen Nebengebäude zu einem Wohnhaus umbauen dürften.

Unsere Argumentation stützt sich darauf, dass ein Umbau unverhältnismäßig ist. Vom Finanziellen Aspekt her wäre ein Neubau besser.

Wenn Interesse besteht, würde ich die Argumentation heute Abend wohl mal hochladen!
 
M

Mottenhausen

Unsere Argumentation stützt sich darauf, dass ein Umbau unverhältnismäßig ist. Vom Finanziellen Aspekt her wäre ein Neubau besser.
Das mag in den meißten Fällen richtig sein, aber auch eure Gemeinde muss sich an die geltenden Gesetze halten. Habt ihr den Antrag mit einem Fachanwalt auf diesem Gebiet besprochen? Der hat vielleicht noch gute Tipps, die die Notwendigkeit einer Ausnahme in eurem Fall besser begründen, da er weiß, wie Gerichte in solchen Fällen urteilen und worauf sie sich jeweils berufen.
 
Golfi90

Golfi90

Nein, einen Anwalt haben wir nicht eingeschaltet. Auf das Ganze Theater (Seelisch und auch Geld mäßig...) habe ich auch ehrlich gesagt keine Lust!

Zur Not bleibt uns halt wirklich "nur" der Umbau...
 
C

caddar

Ist in Umbau von einem Schweinestall zu einem Wohnhaus echt so unproblematisch? Wäre das nicht auch eine Nutzungsänderung?
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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