Neubau: Energiesparnachweis/Energieausweis, Kosten nachprüfen

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Orschel

Hallo,

ich hätte mal eine Frage bezüglich der notwendigen Energieausweise die man bei Neubauten benötigt. Benötigt man nur den 5seitigen Energieausweis oder noch andere Unterlagen? Unser Architekt hat uns ansonsten noch einen 53 seitigen Energiesparnachweis für unser Haus gegeben. Ich dachte bisher das man nur einen Energieausweis benötigt oder sind diese 53 Seiten ein Teil von dem Eigentlichen Ausweis, quasi die Berechnungsgrundlage?

Diese Ausweise hatte der Architekt, ohne dies mit uns abzusprechen, erstellen lassen und deswegen wollte ich Fragen, was dieser normalerweise so Kosten sollte? Wir vertrauen unserem Architekten zwar, aber ich sicher mich bei sowas ganz gerne mal ab, ob das alles so im Rahmen liegt.

Danke

Orschel
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

€uro

Hallo,
... Unser Architekt hat uns ansonsten noch einen 53 seitigen Energiesparnachweis für unser Haus gegeben.
Für die Antragstellung benötigt man nur den komprimierten Nachweis.
Die komplette Berechnung ist allerdings ein sehr wertvolles Gut z.B. bei späteren Reklamationen (überhöhte Verbrauchskosten).
Nicht selten werden solche Nachweise "schöngerechnet" und in der praktischen Umsetzung und Ausführung ist hiervon kaum noch etwas übrig.
Im einem evtl. notwendigen Beweissicherungsverfahren kann ich als Gutachter dann auf diese Unterlagen Bezug nehmen, was bei Nichtvorhandensein wesentlich schwieriger und teurer für den Bauherren wird.
U.U. wirst Du Deinem Architekt noch einmal dankbar für diese Tat sein.
Hoffentlich ist er bei der Heizungsplanung ebenso akribisch und bemüht einen TGA Fachplaner anstatt blind einem HB zu vertrauen.

v.g.
 
O

Orschel

Hallo,
Für die Antragstellung benötigt man nur den komprimierten Nachweis.
Die komplette Berechnung ist allerdings ein sehr wertvolles Gut z.B. bei späteren Reklamationen (überhöhte Verbrauchskosten).
Nicht selten werden solche Nachweise "schöngerechnet" und in der praktischen Umsetzung und Ausführung ist hiervon kaum noch etwas übrig.
Im einem evtl. notwendigen Beweissicherungsverfahren kann ich als Gutachter dann auf diese Unterlagen Bezug nehmen, was bei Nichtvorhandensein wesentlich schwieriger und teurer für den Bauherren wird.
U.U. wirst Du Deinem Architekt noch einmal dankbar für diese Tat sein.
Hoffentlich ist er bei der Heizungsplanung ebenso akribisch und bemüht einen TGA Fachplaner anstatt blind einem HB zu vertrauen.

v.g.
Danke schon mal für diese Info! Da dieses ja vor dem eigentlich Bau durchgeführt wurde und seitdem auch etwas verändert wurde, müßte dieses dann aber doch nach dem Bau noch mal neu gerechnet werden, bzw. angepaßt werden, oder?
Wir treffen uns heute Nachmittag wieder mit unserem Architekten, dort wollen wir dann auch Fragen was dieses kostet, hätte halt erwartet das er das mit uns vorher abspricht. Gibt es denn Vergleichszahlen was so etwas kosten sollte?
 

€uro

Da dieses ja vor dem eigentlich Bau durchgeführt wurde und seitdem auch etwas verändert wurde, müßte dieses dann aber doch nach dem Bau noch mal neu gerechnet werden, bzw. angepaßt werden, oder?
Absolut richtig!
...Wir treffen uns heute Nachmittag wieder mit unserem Architekten, dort wollen wir dann auch Fragen was dieses kostet, hätte halt erwartet das er das mit uns vorher abspricht. Gibt es denn Vergleichszahlen was so etwas kosten sollte?
Ohne Energieeinsparverordnung-Nachweis keine Baugenehmigung! Daher gehört dieser m.E. zu den ureigensten Planungsaufgaben und sollte mit dem Architektenhonorar abgegolten sein! Allerdings kenne ich Euren Architekt-vertrag nicht.
Hoffentlich wurde die Heizungsanlage, Warmwasser-Bereitung und Lüftung auch exakt dimensioniert und geplant, damit es später hier keine unliebsamen Überraschungen gibt.

v.g.
 
O

Orschel

Absolut richtig!
Ohne Energieeinsparverordnung-Nachweis keine Baugenehmigung! Daher gehört dieser m.E. zu den ureigensten Planungsaufgaben und sollte mit dem Architektenhonorar abgegolten sein! Allerdings kenne ich Euren Architekt-vertrag nicht.
Hoffentlich wurde die Heizungsanlage, Warmwasser-Bereitung und Lüftung auch exakt dimensioniert und geplant, damit es später hier keine unliebsamen Überraschungen gibt.

v.g.
Das wäre natürlich das beste wenn es im Architektenvertrag inbegriffen wäre und würde natürlich auch den Grund liefern, wieso er es nicht mit uns abgesprochen hat, wenn es sowieso notwendig ist... Wäre schön!
Ansonsten wissen wir das die Heizungsanlage aufgrund des Nachweises geplant wurde.
 

€uro

...Ansonsten wissen wir das die Heizungsanlage aufgrund des Nachweises geplant wurde.
Wie ist das gemeint? Es ist nicht zulässig Heizungsanlagen auf Grundlage von Energieeinsparverordnung Ergebnissen zu dimensionieren. Das Gleiche betrifft quantitative Aussagen zum tatsächlichen Bedarf bzw. Verbrauch.

v.g.
 
Zuletzt aktualisiert 20.07.2025
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