Die sind aber zu gering. Man geht zwar überall von 2% aus aber das reicht nie für Eintragung der Grundstück und Notar. Ich weiß nicht was du aufnehmen willst aber gib das mal in einen Rechner ein dann kommst du auf ca 3k.
Zu #19 und #24:
Nein, es sind nur die Eintragungskosten des Notars für den Erwerb (des Grundstücks) genannt, nicht aber die für die dingliche Bestellung der Sicherheit (Eintragung der Grundschuld in das GB, also in Höhe der finanzierten Baukosten).