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ᐅ Nachbar will Doppelhaushälfte mit Versatz bauen


Erstellt am: 01.07.25 15:55

1
11ant
01.07.25 17:40
nordanney schrieb:

Also schon mal die erste Frage: Darf er das überhaupt oder ist auf dem Grundstück nur eine Doppelhaushälfte erlaubt? Definition Doppelhaus in der Baunutzungsverordnung. Wenn zwingend erforderlich gem. Bebauungsplan, dann ist das Thema erledigt.
Die Option E/D des Bebauungsplan verengt sich zu D, sobald das erste D an der gemeinsamen Grenze baubeantragt ist.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Y
ypg
01.07.25 18:10
Ich verstehe es schon „versetzt“, sonst spräche man von keinem DH.
Und auch hier:
m0LN4rius schrieb:

braucht eine eigene Brandwand und darf keine Dämmung, Putz oder Dachteile über die Grenze ziehen.
Das wird sich auf die vorgezogene Seite beziehen, die ohne Versatz nicht existieren würde.
Der/Die TE droht dann gleiches im entgegengesetzten Stück.
Allerdings darf man ja Wärmedämmung über die Grenze tragen, ich weiß allerdings nicht, ob es bei der Regelung nur um nachträgliche Sanierungen betrifft.
Letztendlich zur Fragestellung:
Einfach mal fragen, wie die sich das vorstellen mit der seitlichen Dämmung: ob die dann Eure Dämmung akzeptieren würden ? Dann sehen sie ggf. die Nachteile, wenn es ihnen nicht schon der Architekt gesagt hat.
M
m0LN4rius
01.07.25 19:00
11ant schrieb:

Ich denke eher an eine Befolgung der Anbauverpflichtung, jedoch mit Unter-/Überbiß an der Kommunseite.

Auch einen Entlüftungsschacht legen die Profis an eine "ungeteilt eigene" Außenseite.
Abluftschacht ist rot markiert wird dann ca. 40cm von seiner Wand Feuchte auf Kalte Wand treffen, Küchengrundriss ist final, kann nicht geändert werden.
Der 1-2m Versatz muss dann Verputzt werden von beiden Seiten gedämmt, er möchte auf unsere Grundstücksseite die Dämmung planen.
Für den Kuchen ist es mir Egal (Terrasse ist seitlich), aber das Verputzen ist bei uns nicht eingeplant gewesen auch nicht nach Bebauungsplan.
Unten ist noch der Bebauungsplan:


Schematische Zeichnung: gestapelte Boxen mit G, H, T; Pfeil nach rechts; darunter zwei Hausumrisse.


Abstrakte geometrische Collage mit blauen Rahmen, schwarzen Zacken und Linienmustern.
M
m0LN4rius
01.07.25 19:04
ypg schrieb:

Ich verstehe es schon „versetzt“, sonst spräche man von keinem DH.
Und auch hier:

Das wird sich auf die vorgezogene Seite beziehen, die ohne Versatz nicht existieren würde.
Der/Die TE droht dann gleiches im entgegengesetzten Stück.
Allerdings darf man ja Wärmedämmung über die Grenze tragen, ich weiß allerdings nicht, ob es bei der Regelung nur um nachträgliche Sanierungen betrifft.
Letztendlich zur Fragestellung:
Einfach mal fragen, wie die sich das vorstellen mit der seitlichen Dämmung: ob die dann Eure Dämmung akzeptieren würden ? Dann sehen sie ggf. die Nachteile, wenn es ihnen nicht schon der Architekt gesagt hat.
Kritisch sieht das der Kreditgeber, da die Grundschuld auf dem Grundstück ist und dann Fremdkörper auf dem Grundstück wären. Da wird die Bank definitiv nicht mitmachen und wir dann auch nicht.
M
m0LN4rius
01.07.25 19:07
Ahso und das Grundstück muss 1,5m aufgefüllt werden und dann dort wo der Versatz wäre muss noch der Sockel komplett anders ausgeführt werden.
N
nordanney
01.07.25 19:19
m0LN4rius schrieb:

er möchte auf unsere Grundstücksseite die Dämmung planen.
Dazu hat er kein Recht. Geht in BY nur bei bereits bestehenden Wänden (Altbau). Aber du auch nicht auf seiner Seite.
m0LN4rius schrieb:

Kritisch sieht das der Kreditgeber,
Nö. Tut er nicht (bin selber einer). Aber da er es nicht darf, erledigt sich das Thema eh von selbst.
m0LN4rius schrieb:

Abluftschacht ist rot markiert wird dann ca. 40cm von seiner Wand Feuchte auf Kalte Wand treffen,
Das wäre nicht dein Problem und ist bei solchen Bauten auch häufig so.

Ansonsten ist ein versetzter Bau nichts besonderes (nur halt aufwändiger und teurer).
Gib mal eine Info zum Bebauungsplan. Name und Stadt. Was steht in der textlichen Festsetzung?
bebauungsplandämmunggrundstück