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ᐅ Mitteilung über den Termin einer Gebäudeeinmessung


Erstellt am: 30.03.22 17:22

R
rick2018
31.03.22 09:10
Hier wird auch gerade aktualisiert. Wurde über Jahre halt nicht gemacht. Mir war es egal da eh Neubau.
Kannte die Herren auch vom einmessen. Bei uns war es nicht so günstig. Meine knapp über 1000€.
S
Strichpunkt
31.03.22 09:44
kati1337 schrieb:

Das Schreiben kam aber schon von der offiziellen Behörde?
100 Euro, und nachbarn haben es auch bekommen, klingt fast nach so einem typischen Scam-Betrag.
Nein, das ist was hochoffizielles vom Katasteramt. Der Nachbar hat uns nur gesagt, dass er nach der Einmessung einen Gebührenbescheid mit roundabout 100€ erhalten hat. Das hätte ihn sehr geärgert, da ja auch die Mitteilung für den Termin aus heiterem Himmel kam.
G
guckuck2
31.03.22 10:28
Strichpunkt schrieb:

Nein, das ist was hochoffizielles vom Katasteramt. Der Nachbar hat uns nur gesagt, dass er nach der Einmessung einen Gebührenbescheid mit roundabout 100€ erhalten hat. Das hätte ihn sehr geärgert, da ja auch die Mitteilung für den Termin aus heiterem Himmel kam.

Dann kann der Nachbar aber mal auf seinen Gebührenbescheid gucken um zu ermitteln, welche Aktivität überhaupt abgerechnet wurde. Das macht euch dann gemeinsam schlauer, was und warum es gemacht wurde.

Ich betone aber nochmal, dass Vermesser das Recht haben Grundstücke jederzeit zur Ausübung ihrer Aufgaben betreten können. Ich finde es total gut, dass die euch vorher informieren und es sogar einen digitalen Rückmeldungsweg gibt.

Aus der persönlichen Erfahrung kann ich auch sagen, dass es Kostenvorteile hat, wenn der Vermesser mehrere anliegende Gebäude/Grundstücke bearbeitet. Auch das ist in deinem/euren Sinn.
1
11ant
31.03.22 11:22
Strichpunkt schrieb:

ich kann den Termin entweder über ein Portal online oder telefonisch bestätigen. Weitere Auskünfte erhalte ich nicht. Das würde alles auf dem Hinweisblatt stehen.
Eine deutsche Behörde hat verpflichtend einen rechtlichen Vertreter und eine ladungsfähige Zustellanschrift im Inland anzugeben, und Informationsfreiheitsgesetze zu beachten. Du kannst gegen den Behördenleiter Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, wenn Du auf schriftliche Auskunftsbegehren antwortlos bleibst. Ein Recht auf Pampigkeit am Telefon wird keiner deutschen Behörde zugestanden.
Strichpunkt schrieb:

Wie gesagt, wir haben seinerzeit keinen Antrag für die Aufstellung der Garage gestellt. Ich hatte nur beim Bauamt nachgefragt, ob wir eine Genehmigung brauchen, welches verneint wurde.
Dabei bleibt es auch, die Garage wird nicht plötzlich zum Schwarzbau. Genehmigungsfrei ist ja nicht automatisch auch anmeldefrei, und die öffentliche Ordnung hat ein Interesse, den Grad der Versiegelung Eures Grundstückes zu kennen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
S
Strichpunkt
31.03.22 12:28
11ant schrieb:

….Dabei bleibt es auch, die Garage wird nicht plötzlich zum Schwarzbau. Genehmigungsfrei ist ja nicht automatisch auch anmeldefrei, und die öffentliche Ordnung hat ein Interesse, den Grad der Versiegelung Eures Grundstückes zu kennen.

Danke, das beruhigt mich erst mal. Ich rechne allerdings mit deutlichen Mehrkosten für die Einmessung der Garage, da diese noch nicht vermessen ist. Ist wohl leider Gottes so. Weißt du zufällig wie es bei einem Pool aussieht? Muss dieser auch eingemessen werden? Der ist 3x7 m und eingelassen.

Zum Thema Ansprechpartner werde ich versuchen, jemand vom Katasteramt an die Strippe zu bekommen.
S
Strichpunkt
02.04.22 18:24
Heute mal ein kurzes Update:

ich konnte zwar nicht den zuständigen Sachbearbeiter, dafür aber einen Kollegen im Katasteramt erreichen. Es scheint wohl in der Tat so, dass aufgrund von Luftaufnahmen festgestellt wurde, dass neben der bereits eingezeichneten Garage noch ein weiteres Gebäude steht. Unsere Blechgarage! Diese muss ebenfalls eingezeichnet werden. Eben typische deutsche Gründlichkeit 😉 .

Die Kosten kommen auf das Baujahr an. Je älter, desto günstiger. Wir dürfen mit 300-400€ rechnen. Ist ja schon der Hammer! Ein eingelassener Pool ist außen vor, es geht tatsächlich nur um Gebäude. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob eine Genehmigung vorliegt, oder der Bau genehmigungfrei ist.

Im Übrigen sind bei uns im Umkreis noch einige weitere Hausbesitzer betroffen.
katasteramtgebäudegarageeinmessunggebührenbescheidvermessergrundstückebehördepool