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ᐅ Mit Erker in die Abstandsflächen - in diesem Fall zulässig?


Erstellt am: 27.10.15 22:05

ypg29.10.15 23:32
Die Gesamtbreite der vorspringenden Gebäudeteile darf nicht mehr als 1/3 der Gebäudebreite betragen.

Also: für mich ist der Satz aus dem Bebauungsplan nicht zu interpretieren!
Bei den anderen Sachen halte ich mich raus, weil ich es nicht weiss.
Wenn es andere nicht so sehen, so haben sie auch auch etwas dazu gemeldet.

In diesem Forum gibt es meines Wissens kein Architekt, noch hat Dich hier einer beraten. Dein Architekt scheint nur ein Abzeichner im doppelten Sinne zu sein. Auch eine Niete.

Wir raten Dir allerdings alle, zu einem Architekten zu gehen - das Wort richtig (richtiger Architekt) blieb aus - muss man da jetzt interpretieren?

Darauf hast Du nie reagiert!

Ein (richtiger) Architekt weiss, wie er die eindeutigen Worte der Regeln beugen kann, ohne sie zu verstossen. Für dem ist das Grundwissen 1. Seminar... wir alle haben kein Seminar, und auch alle Lehrbücher für die Allgemeinheit können das Wissen nicht aufbringen, welches man im Studium vermittelt bekommt.

P.s. und in #19 habe ich Dir den HBF-Link eingestellt: da steht definitiv drin, dass hier zum Grundriss Erfahrene und Bauherren Antwort geben - keine Architekten!
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