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ᐅ Mauer falsch gesetzt, Maueröffnung falsch gesetzt


Erstellt am: 21.09.23 13:42

Capri9021.09.23 13:42
Hallo zusammen,

wir sind in den letzten Zügen des Hausbaus.
Leider haben wir 2 Mängel festgestellt.
1. Mangel: der Durchgang zwischen Küche und Flur wurde um 30cm falsch gesetzt
2. Mangel: die Wand zwischen Schlafzimmer und Kinderzimmer wurde um 13cm falsch gesetzt (Schlafzimmer ist jetzt größer was nicht benötigt wird) unser Bauleiter hat uns nun gefragt was wir uns als „Wiedergutmachung“ vorstellen.
Was meint ihr was man als Gutschrift bei diesen 2 Mängeln verlangen kann?

vielen Dank schonmal für die Hilfe!
Tolentino21.09.23 14:56
Also wenn ihr jetzt statt Ikea Standardmaßschrank einen maßangefertigten Schrank vom Tischler braucht, kann der "Schaden" schon mehrere tausend EUR betragen. Nur das wird der Bauunternehmer nicht akzeptieren. Ich bezweifle, dass da mehr als ein paar hundert EUR zu holen sind. Setzt halt 2000 EUR an, wenn ihr damit zufrieden wäret.
WilderSueden21.09.23 15:10
Capri90 schrieb:

Schlafzimmer ist jetzt größer was nicht benötigt wird
Und beim Kinderzimmer fehlt der Platz jetzt?
Capri9021.09.23 15:22
WilderSueden schrieb:

Und beim Kinderzimmer fehlt der Platz jetzt?
Ja genau, das ist jetzt schmäler
ypg22.09.23 00:22
Wo war denn Dein Zollstock, bevor ihr die Position Mauerwerk bezahlt habt?
Capri90 schrieb:

wir sind in den letzten Zügen des Hausbaus.
Und was war zwischenzeitlich? Man kann aus einem GU schön einige Nice-to-haves rausdrücken, wenn noch einiges zu tun ist. Abwarten heißt oftmals stillschweigendes Hinnehmen, gerade auch, wenn es bezahlt wird.
Zu 2: Unterschied von 40qcm? Ohne Plan pauschal gesagt, gar nix - außer man hat im Kinderzimmer ein Problem.
zu 1: welches Problem ergibt sich dadurch? Fehlender Küchenschrank? Keine Position für Lichtschalter? Was ist denn das Problem, um es einzuschätzen?
kinderzimmermangelschlafzimmer